Erfolgreich gelöst: Probleme beim Fixkostenzuschuss und Fall von Altersdiskriminierung
Zwei Beschwerdefälle der Volksanwaltschaft konnten unlängst erfolgreich abgeschlossen werden. Im Rahmen der letzten ORF Sendung "Bürgeranwalt" stellte Volksanwalt Werner Amon die Lösung bei der komplizierten Beantragung des Fixkostenzuschusses vor und diskutierte einen Fall von Altersdiskriminierung im Zuge der Förderung für einen Treppenlift.
Nachgefragt: Kritik an komplizierten COVID-Unterstützungen
Warum benötigt man auch bei kleineren Beträgen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater für den Antrag?
In der letzten Sendung berichteten wir über den „Ein-Personen-Unternehmer“ Herrn W., dem ein Fixkostenzuschuss sehr rasch und unbürokratisch genehmigt wurde. Die erste Tranche wurde auch problemlos ausbezahlt. Für Phase 2 benötigte der oberösterreichische Unternehmer jedoch plötzlich einen Steuerberater, da der Menüpunkt für die Auszahlung in FinanzOnline nicht mehr vorhanden und nur mehr über einen Steuerberater abrufbar war. Volksanwalt Werner Amon forderte eine einfachere Lösung, z.B. in Form einer „Bagatellgrenze“. In der Sendung versprach das Finanzministerium, dass es sich der Sache annehmen und erneut prüfen werde, wie man dieses Problem gegebenenfalls verbessern könne.
Auch nach der Sendung bekam die Volksanwaltschaft viele Beschwerden und Zuschriften, worin sich die Bürgerinnen und Bürger über den komplizierten Beantragungsvorgang für Phase 2 des Fixkostenzuschusses beschwerten.
Was hat sich seitdem getan?
Das Finanzministerium berücksichtigte die angeregten Verbesserungen der Volksanwaltschaft und übernahm ihren Lösungsvorschlag. Seit 23.11. kann man den Fixkostenzuschuss II beantragen. Dieser unterscheidet sich vom Fixkostenzuschuss I dadurch, dass eine Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater erst ab einer Summe von 36.000 Euro bei der Auszahlung der 2. Tranche des Fixkostenzuschusses nötig ist. Außerdem wurde die Summe der absetzbaren Steuerberaterkosten von 500 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
Volksanwalt Amon zeigte sich erfreut, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft übernommen wurden: „Ich freue mich, dass hier eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gefunden wurde“ und betont, „wenn nun auch die Altfälle, die noch offen sind, aus dem Fixkostenzuschuss I mitbereinigt werden, dann ist für die Volksanwaltschaft die Angelegenheit erledigt.“
Keine Förderung für Treppenlift: Altersdiskriminierung?
Ein 90-jähriger Pensionist aus Niederösterreich benötigte einen Treppenlift, um in seinem Haus weiterhin in das obere Stockwerk zu gelangen. Da das Land Niederösterreich derartige behindertengerechten Maßnahmen im Rahmen der Wohnförderungsrichtlinien fördert, beantragte der betroffene Mann eine solche Förderung. Er legte alle dafür nötigen Informationen vor, bekam aber dennoch keine Förderungszusage, da eine Finanzierung des Treppenliftes zwingend über einen Bankkredit abgewickelt werden müsse. Die finanzierende Bank informierte ihn daraufhin allerdings, dass an über 90-jährige keine Kredite vergeben werden. Sie lehnte somit einen Kredit aufgrund des Alters ab. Die Familie des Betroffenen wandte sich schließlich hilfesuchend an die Volksanwaltschaft, die den Fall prüfte.
Volksanwalt Amon wandte sich an die NÖ Landesregierung und sprach mit der Landeshauptfrau, die so Amon: „auch der Meinung ist, dass Altersdiskriminierung nicht in Ordnung ist und zugesagt hat, dass diese Richtlinien geändert werden.“
Das Thema Altersdiskriminierung ist ebenso ein Fall für den Seniorenrat, der oft mit derartigen Fällen konfrontiert ist. Ingrid Korosec, die Sprecherin des Seniorenrates stellte klar, dass es hierbei nicht nur um Kredite, sondern beispielsweise auch um Bankkarten, die eingezogen werden, gehe. Das verunmögliche es der älteren Bevölkerung online etwas zu kaufen und ähnliches. Das derzeitige Gleichbehandlungsgesetz gelte nur für die Arbeitswelt, das müsste man dahingehend ändern, dass ältere Menschen miteinbezogen werden.
Der Banken und Versicherungsverband reagierte auf die Vorwürfe der Volksanwaltschaft und formulierte einen Appell an die Banken, keine Altersdiskriminierung vorzunehmen. Volksanwalt Amon sagte abschließend: „Wir leben in einer Aging Society und müssen schauen, dass auch unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ihr Leben weiter genießen können. Man kann mit der angebotenen Lösung gut leben. Was offen bleibt, ist aber, dass dieser Appell in eine Richtlinie umgewandelt wird.“
Der gegenständliche Fall des niederösterreichischen Pensionisten konnte positiv abgeschlossen werden. Die Volksanwaltschaft wird in jedem Fall am Thema Altersdiskriminierung dranbleiben.
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen