Energiekostengutschein: Viele Personengruppen wurden nicht berücksichtigt

8. Oktober 2022

Der Energiekostengutschein, der als eine staatliche Maßnahme zur Abfederung der Teuerung an jeden Haushalt ergehen sollte, verursacht bei einigen Personengruppen große Probleme. Unzählige Beschwerden langten bei der Volksanwaltschaft dazu ein. Viele Personengruppen seien gar nicht berücksichtig worden. Die Beschwerden kommen zum Beispiel von älteren Menschen, die in Pensionistenwohnheimen leben, von Studierenden, die in Studentenheimen wohnen, oder Menschen, die in Kleingartensiedlungen Pauschalzähler haben. In der Sendung Bürgeranwalt zeigte Volksanwältin Gaby Schwarz die Problematik anhand konkreter Fälle in Niederösterreich und der Steiermark auf. Die Volksanwältin kritisierte hierbei die Kriterien für die finanzielle Unterstützung und forderte eine Änderung durch den Nationalrat.

Im Falle des Seniorenheimes haben alle Bewohnerinnen und Bewohner zwar einen eigenen Subzähler, der den individuellen Stromverbrauch anzeigt, allerdings keinen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter, weshalb der Gutschein nur einmal eingelöst werden konnte. Die Volksanwaltschaft kritisierte,  dass bei einem Subzähler die Sache klar sei, da konkret nachvollziehbar sei, wer welchen Verbrauch hat und forderte eine Änderung durch den Gesetzgeber. „Leider ist seither wenig passiert. Gelungen ist zwar eine Fristverlängerung für die Antragstellung, aber das Problem wurde nicht gelöst“, so die Volksanwältin. Gaby Schwarz weiter: „Ich werde noch einmal an den Nationalrat herantreten, damit das so repariert wird, dass auch diejenigen, die bis jetzt den Gutschein nicht einlösen konnten, noch zum Zug kommen.“

Ähnlich gelagert ist der Fall bei Studierenden, die in einem Studentenwohnheim leben. Viele junge Studierende erzählen, dass sie den Gutschein nicht erhalten haben. Sie konnten den Energiekostengutschein nicht einlösen, da sie eine Pauschalmiete bezahlen und keinen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter haben. Herr B., einer der beiden Vertreter der zwei größten Anbieter für Studentenwohnheime in der Steiermark bestätigte das Problem. Die Strompreisbremse stellt für die gemeinnützigen Heimträger ein Problem dar, da sie keinerlei Unterstützung erhalten. Für die Betreiber gelte die Strompreisbremse nicht, was sie dazu zwinge die erhöhten Preise an die Bewohnerinnen und Bewohner weiterzugeben. Ca. 40.000 Studierende, die in Wohnheimen leben, sind davon betroffen.

Das Finanzministerium argumentiert, dass die Zahlungsverpflichtung eines Stromanbieters fehle und daher die Voraussetzungen für den Energiekostengutschein nicht gegeben sei. Hinsichtlich der Stromkostenbremse sei ein Antragsmodell in Ausarbeitung, das auch auf die besondere Situation, wie sie beispielsweise in Senioren- oder Studentenwohnheimen vorzufinden sei, Rücksicht nehme.

„Ich begrüße es sehr, dass es beim Strompreisdeckel eine Lösung gibt. Dennoch ist das Problem des Energiekostenausgleiches noch nicht gelöst und wir werden diesbezüglich auf jeden Fall noch einmal an den Nationalrat herantreten. Wenn eine Lösung für die Strompreisbremse möglich ist, dann sollte das für den Energiekostenausgleich auch möglich sein“, stellte Volksanwältin Schwarz klar.

 

Das nachbarliche Grundstück wird überflutet – konnte die Ursache beseitigt werden?

Herr E. ärgert sich, dass es nach Starkregenereignissen regelmäßig zu Vermurungen und Verschmutzungen seines Gartens kommt. Ursache dafür seien Erdaufschüttungen im Zuge des Baus des benachbarten Postverteilzentrums und konsenslose Verrohrungen zur Wasserableitung auf dem Nachbargrund. Der ehemalige Volksanwalt Werner Amon kritisierte das Vorgehen der Baubehörde.

Ob es ein halbes Jahr später eine Lösung für Herrn E. gibt, berichtete Volksanwältin Schwarz im Studio. „Fakt ist, dass bei einem Großereignis immer noch ganz viel Wasser fließt. Weiters wurde ein Graben zugeschüttet und es besteht eine konsenslose Verrohrung“, erklärte die Volksanwältin. Sie stellte klar: „Auch das Ansinnen, dass Herr E. eine Mauer errichten oder etwas abtragen soll, erschreckt mich. Das ist öffentliches Gut, kein Privatgrund. Ich sehe die Gemeinde in der Pflicht einen Gemeindebürger zu schützen und das ist in diesem Fall nicht ausreichend passiert. Es müsste eine Entlastung geschaffen werden, um diese enorme Menge an Wasser zu steuern.“ Die Volksanwaltschaft bleibt weiter an dem Fall dran.