Elternproteste im Löllinger Graben

12. Jänner 2013

Elternproteste im Löllinger Graben

Lölling gehört zur Gemeinde Hüttenberg, liegt allerdings ca. zehn Kilometer davon entfernt. Bis zum Schuljahr 2009/10 gab es in der Ortschaft eine Volksschule. Nachdem diese geschlossen wurde, gründeten engagierte Bürgerinnen und Bürger den „Verein zur Förderung und Erhaltung der Volksschule sowie der Kinder- und Jugenderziehung“, der nun eine privat organisierte Volksschule und eine Spielgruppe für Kinder im Vorschul- bzw. Kindergartenalter betreibt. Eine ausgebildete Kindergartenpädagogin betreut die Kinder der Spielgruppe, die so wie die VolksschülerInnen im Gebäude der aufgelassenen Schule untergebracht ist.

Die Löllinger Eltern wollen ihre Kinder nun auch im verpflichtenden Kindergartenjahr weiter in der Spielgruppe im Ort betreuen lassen. Dagegen stellt sich allerdings der Bürgermeister der Gemeinde Hüttenberg, der die Meinung vertritt, dass die Eltern verpflichtet wären, ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten in Hüttenberg zu schicken. Nachdem seiner Aufforderung nicht Folge geleistet wurde, habe er sich gezwungen gesehen wiederholt Anzeige zu erstatten, was in Verwaltungsstrafen für die Eltern resultierte. Diese versuchten ihrerseits Ausnahmegenehmigungen für den Pflichtkindergartenbesuch ihrer Kinder zu erlangen, jedoch wurden die Anträge abgelehnt.

Im Studio diskutierte Volksanwältin Terezija Stoisits den Fall mit einer der betroffenen Mütter aus Lölling, dem Obmann des Vereins, sowie dem Hüttenberger Bürgermeister.

Der Bürgermeister argumentierte in der Sendung mit der Standortsicherung des Bildungszentrums der Gemeinde Hüttenberg, darüber hinaus könne er im Sinne der Gleichbehandlung Lölling keine Sonderbehandlung zukommen lassen. Die Beschwerdeführerin widersprach diesen Argumenten, da im Gegensatz zu anderen Ortschaften eben nur in Lölling die Infrastruktur und Initiative zur Weiterführung der Schule und Kinderbetreuung gegeben sei. Dass die Löllinger Vorschulkinder ein Jahr lang mit einem seit diesem Jahr speziell zur Verfügung gestellten Bus täglich 25-30 km zwischen den beiden Ortschaften pendeln sollen, nur um im Folgejahr wieder in Lölling zur Schule zu gehen, ist für die Eltern nicht nachvollziehbar.

Es gäbe keinen ersichtlichen Grund dafür, die Kinder zum Pendeln zu zwingen und damit aus ihrem gewohnten Umfeld für ein Jahr herauszureißen, da die Kärntner Landesregierung in diesen Fällen bei erneuter Antragstellung durchaus Genehmigungen für häusliche Betreuung in der Löllinger Spielgruppe erteilen könne. Außerdem seien private Initiativen wie die des Vereins in Lölling zu fördern, da diese in ohnehin strukturschwachen ländlichen Regionen für lebendige Gemeinschaften und lokale Strukturen wichtig seien, so die Volksanwältin.   

Direktorenkarussell in Krems

Der BürgerAnwalt berichtete bereits im April und im Oktober 2012: Eine Lehrerin und Bewerberin für den Posten des Schuldirektors an der HBLA Krems wandte sich an die Volksanwaltschaft. Fast zehn Jahre nach der ursprünglichen Stellenausschreibung und nach mehreren Gerichtsverfahren musste das Unterrichtsministerium über eine Neubesetzung entscheiden. Volksanwältin Stoisits plädierte für klare gesetzliche Regelungen für Bestellungsvorgänge mit Fristen und betonte, dass die Politik bei derartigen Entscheidungen nicht mitzumischen habe. Zwar hat die Volksanwaltschaft von der enormen Verfahrensverzögerung in diesem Fall dem Parlament berichtet, eine Entscheidung des Ministeriums ist aber noch bis Ende des letzten Jahres ausgeblieben.

Mit 1. Jänner 2013 gibt es nun eine neue Schuldirektorin: Die Beschwerdeführerin konnte sich auf dem Rechtsweg durchsetzen und ist nun anstatt ihres bisher interimistisch eingesetzten Vorgängers im Amt. Diese Entscheidung wird von einem der drei ursprünglichen Bewerber für den Posten nun zwar auch bekämpft; Kuriosum im Laufe des 10-jährigen Verfahrens bleibt jedoch das Faktum, dass alle drei Anwärter in diesem Zeitraum einmal Direktoren waren oder sind. Volksanwältin Stoisits betonte, dass es an der Politik liege, hier wieder Vertrauen zu schaffen und transparente Entscheidungen zu ermöglichen, um zu garantieren, dass Schulen wie die HBLA Krems auch in Zukunft Vorzeigeschulen bleiben.

Die Sendung kann auch eine Woche nach Ausstrahlung in der ORF TVTHEK abgerufen werden.