Ein wichtiges Instrument zum Schutz der Menschenrechte - Kommentar Volksanwalt Werner Amon
In Österreich leben wir in der komfortablen Situation, einem funktionierenden Rechtsstaat gegenüberzustehen, in dem auch die Wahrung der Menschenrechte großgeschrieben wird. Die Volksanwaltschaft tut das Ihrige, um diese Wahrung der Menschenrechte zu überprüfen, indem sie mit ihren sechs Kommissionen die Situation in den Bundesländern in den verschiedensten Einrichtungen, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommen kann, kontrolliert. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungen wie Justizanstalten oder Pflegeheime, in denen es unter Umständen zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt.
Aber auch Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen werden von diesen Kommissionen überprüft. Es sind aber nicht nur Einrichtungen, die überprüft werden, auch die Verwaltung als vollziehende Gewalt wird sehr genau beobachtet, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird, wie etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen.
Verfassungsrechtlicher Auftrag
Die Volksanwaltschaft setzt alles daran, potenzielle Menschenrechtsverletzungen bereits im Kern zu erkennen und diese zu unterbinden, das ist unser verfassungsrechtlicher Auftrag. Dieser Auftrag zum Schutz der Menschenrechte, der "Nationale Präventionsmechanismus" (NPM), gründet sich auf zwei bedeutende Rechtsakte der Vereinten Nationen. Einerseits das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits die UN-Behindertenrechtskonvention. In Österreich werden durch die oben genannten, kommissionellen Prüfungen auch die "Pariser Prinzipien" voll erfüllt. Diese Prinzipien wurden 1993 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und enthalten eine Reihe von Grundsätzen für die Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
Aber wie sieht es international aus? Haben wir nicht auch eine Verantwortung Menschen in anderen Ländern gegenüber? Menschen, die hart für ihre Rechte kämpfen müssen, Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind?
Dieses Jahr bei der Frühjahrstagung des UN-Menschenrechtsrats (englisch United Nations Human Rights Council, kurz: UNHRC), bei dem Österreich in der Funktionsperiode 2019 bis 2021 Mitglied ist, warnte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres: "Unsere Welt sieht sich einer Pandemie von Menschenrechtsverstößen gegenüber."
Als Generalsekretär des IOI, des International Ombudsman Institutes, das seit 2009 seinen Sitz in Wien in der österreichischen Volksanwaltschaft hat, ist es mir ein großes Anliegen, unsere Mitglieder in anderen Ländern zu unterstützen und zu stärken. Das IOI ist eine internationale Organisation für unabhängige Verwaltungskontrollorgane auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Es spielt eine zentrale Rolle in der Zusammenarbeit der internationalen Ombudsman-Einrichtungen. Wir als Volksanwaltschaft pflegen nicht nur in unserer Rolle als Nationale Menschenrechtsorganisation, sondern auch in unserer Funktion als IOI-Generalsekretariat einen engen Kontakt mit dem Netzwerk Europäischer Menschenrechtsorganisationen (ENNHRI), mit den EU-Institutionen, dem Europarat, den Vereinten Nationen und der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). Denn die internationale Zusammenarbeit und der gute Kontakt zu unseren internationalen Partnern spielen in der präventiven Menschenrechtskontrolle eine wichtige Rolle.
Unabhängig und transparent
Besonders freue ich mich daher über eine Resolution der Vereinten Nationen zu Ombudsman-Einrichtungen, die am 16. Dezember 2020 in ihrer erweiterten Form von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Diese Resolution unterstützt die Kernprinzipien jeder Ombudsman-Einrichtung: Unabhängigkeit, Objektivität, Transparenz, Fairness und Unparteilichkeit. Sie ist ein wichtiger Schritt, mit dem die bedeutende Arbeit von Ombudsman-Einrichtungen weltweit anerkannt wird. Mit dieser Resolution unterstützen die Vereinten Nationen die "Venedig Prinzipien" des Europarats. Das sind 25 Prinzipien zum Schutz und zur Förderung von Ombudsman-Einrichtungen. Diese Resolution unterstreicht und bestätigt die Vorteile einer engen Kooperation zwischen dem IOI und den Vereinten Nationen.
Die Aufgabe aller Ombudsman-Institutionen besteht darin, die Menschen vor Rechtsverletzungen, Machtmissbrauch, unfairen Entscheidungen und Missständen in der Verwaltung zu schützen. Das 1978 gegründete International Ombudsman Institute (IOI) ist die einzige globale Organisation für die Zusammenarbeit von mehr als 200 unabhängigen Ombudsmann-Institutionen aus mehr als 100 Ländern weltweit und unterstützt seine Mitglieder in dreierlei Hinsicht: Ausbildung, Forschung und regionale Subventionen für Projekte.
Gemeinsames Lernen
Wir fördern den Austausch und das gemeinsame Lernen unter unseren Mitgliedern, indem wir Konferenzen, Seminare und Workshops organisieren. Wir entwickeln, organisieren und bieten unseren Mitgliedern Schulungsinitiativen an, um sie beim Aufbau ihrer Kapazitäten zu unterstützen. Zusätzlich finanzieren wir Forschungs- und Regionalprojekte. All das ermöglicht es den Ombudsman-Büros, wichtige Probleme in ihren Ländern oder Regionen anzugehen. Das IOI fördert und implementiert auch wissenschaftliche Forschungen und Veröffentlichungen, die eine gute Grundlage für einen intensivierten Austausch bieten.
Ein weiterer und sehr wichtiger Punkt in unserer Arbeit als IOI ist die Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen weltweit, die unter schwierigen Umständen tätig sind, die sich womöglich sogar in Gefahr befinden. Hier nutzen wir alle zur Verfügung stehenden diplomatischen Mittel und lenken die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Problem. Auch hier sind die erwähnten "Venedig Prinzipien" eine wichtige internationale Stärkung der Unabhängigkeit der Ombudsman-Einrichtungen.
Auch für die Zukunft ist das IOI bestrebt, seine Präsenz zu erhöhen, seinen Einfluss weiter auszubauen und seine Autorität als einzige globale Organisation für Ombudsman-Einrichtungen auszudehnen, um in Hinkunft noch stärker für die Menschen da sein zu können. Die Volksanwaltschaft, die sich als das Menschenrechtshaus der Republik versteht, hat größtes Interesse daran, dieses Vorhaben zu unterstützen.