Ein Ort - 7 Ortsteile - 5 gleichlautende Adressen - auch Einsatzkräfte verfahren sich

18. Februar 2023

St. Martin an der Raab ist eine rund 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Gemeinde im Südburgenland. Sie besteht aus sieben Ortsteilen, es gibt insgesamt fünf Hauptstraßen. Genau dieser Umstand führt allerdings dazu, dass sowohl Post, Zustelldienste und sogar Einsatzkräfte versehentlich die falsche Adresse anfahren. Die Adresse "Hauptstraße 37" etwa gibt es viermal.

Kurz vor Weihnachten kam es deswegen zu einem fehlgeleiteten Einsatz des Roten Kreuzes. Volksanwältin Gaby Schwarz nahm sich des Falles an und diskutierte diesen im Studio des Bürgeranwalts. Sie forderte die Gemeindevertretung auf, die Bezeichnungen der Straßen umgehend zu ändern.

Der Bürgermeister der Gemeinde sah allerdings keinen Bedarf zu handeln und war überzeugt, dass es kein Problem mit den gleichlautenden Adressen gibt. „Der Bürgermeister ist hier sehr wohl gefordert. Denn auch nur ein einziger fehlgeleiteter Rettungseinsatz ist einer zu viel. Die Gemeinde ist für die Eintragungen im Adressenregister, also für Straßenbezeichnungen und Hausnummern zuständig“, so Volksanwältin Schwarz, „Man hätte gleich zu Beginn der Vergabe der Straßennamen überlegen sollen, wie es am besten und praktikabelsten ist. Ohne, dass es zu Verwechslungen durch gleichlautende Straßennamen kommt.“

Die Volksanwältin schlug auch gleich eine Lösung des Problems vor: „Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, zum Beispiel vorne an die Straßenbezeichnung den Ortsteilnamen zu hängen, damit wären alle Missverständnisse ausgeräumt.“ Der Bürgermeister sagte zu, die Angelegenheit bei der nächsten Sitzung der Ortsteile, die bedauerlicherweise erst im Herbst stattfinden soll, zu behandeln. Die Volksanwaltschaft wird den Fall weiterverfolgen.

Nachgefragt: Am Gehsteig in ein Loch gestürzt – wer haftet?

Die Sendung „Bürgeranwalt“ berichtete von diesem Fall in Wien: Der 81-jährige Herr M. stürzte auf einem Gehsteig in Wien, da die Asphaltdecke plötzlich einbrach. Durch den Sturz zog er sich schwere Verletzungen zu. Die Haftpflichtversicherung der für Straßenverwaltung und Straßenbau zuständigen MA 28 verweigerte jedoch jegliche Entschädigungsleistung, da der unter der Asphaltdecke gebildete Hohlraum nicht vorhersehbar gewesen sei.

Volksanwältin Gaby Schwarz vermutete hingegen grobe Fahrlässigkeit und forderte von der Stadt Wien Schadenersatz für Herrn M. Die Versicherung der Stadt Wien zeigte sich daraufhin einsichtig und machte ein finanzielles Angebot.

„Für uns ist entscheidend, dass es ein Einsehen der Stadt Wien gegeben hat und dass nun doch ein Angebot der Versicherung an Herrn M. ergangen ist“, zeigte sich die Volksanwältin zufrieden.