Drillinge: Streit um Kindergartenplatz

31. Oktober 2015

Anfangs waren im Pendlerkindergarten nur zwei Kinder angemeldet, später folgten die Drillinge der in einem Ortsteil der Gemeinde Michelhausen lebenden Familie. Einem Wechsel in den Wunschkindergarten nach Michelhausen erteilte die Gemeinde eine Absage. Die Eltern meldeten die Kinder schließlich ab und betreuen sie bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr zu Hause.

Es gab aus Sicht der Familie zahlreiche Kritikpunkte. So mussten zum Beispiel die Kinder zum Spielplatz über einen Parkplatz gehen und der Bewegungsraum des Kindergartens war von der Bahnhofshalle von den Reisenden einsehbar. Ein weiterer Kritikpunkt der Mutter am Kindergarten im Bahnhof ergab sich aus einer auffallenden Müdigkeit der Tochter. Sie beauftragte einen Strahlenexperten, ein Gutachten über die magnetischen Wechselfelder, welche durch die direkt über dem Kindergarten verlaufenden Hochspannungsleitungen der Bahn verursacht werden, zu erstellen. Die Messwerte lagen vier- bis fünffach über den empfohlenen Werten der WHO. Die Gemeinde und das Land NÖ verwiesen auf die mehr als 20 Jahre alten Ö-NORM Werte und beriefen sich darauf, dass die Werte im Toleranzbereich lägen.

Von Seiten der Gemeinde wollte kein Vertreter an der Studiodiskussion teilnehmen. Schriftlich teilte der Bürgermeister von Michelhausen mit, dass wegen Platzmangels in Michelhausen die Drillinge nicht aufgenommen werden könnten. Auch sei die Mutter Pendlerin, was den Anforderungen des Kindergartens entspreche. Diese entgegnete, dass sie für zwei Tage in der Woche für insgesamt zehn Stunden Arbeitszeit nach Wien pendle und das mit dem Auto. Die Kindergartenleiterin habe ihr hinsichtlich Verfügbarkeit von Plätzen direkt in Michelhausen Gegenteiliges gesagt.

In Printmedienberichten wurde thematisiert, dass sowohl der Bürgermeister als auch einige Gemeindevertreter Teilhaber der Bahnhofsgesellschaft seien und sich daraus ein Interesse ableiten lasse, dass die dortigen Geschäftslokale belegt würden. Denn seit Eröffnung haben bis auf den schwach besuchten Kindergarten und eine Bäckerei keine weiteren Geschäfte Einzug gehalten.

Volksanwalt Fichtenbauer forderte den Bürgermeister auf, die Sache nochmals zu besprechen und zu überdenken. Die geschäftlichen Tätigkeiten des Bürgermeisters böten keine gute Optik und könnten seine Objektivität fraglich erscheinen lassen. Das Land NÖ sollte einen unabhängigen Gutachter bestellen, um die Messdaten erneut zu überprüfen. Immerhin gehe es um die Gesundheit von Kindern, so Volksanwalt Fichtenbauer.

 

Nachgefragt: Villa Seewald - Denkmalschutz

In einer ORF-Sendung aus dem Jahr 2007 ging es um eine denkmalgeschützte Jugendstilvilla in Pressbaum, die vom Eigentümer dem Verfall preisgegeben wurde, um Wohnblöcke zu errichten. Der Denkmalschutz wurde in Folge sogar aufgehoben. Eine Bürgerinitiative machte mobil und die ehemalige Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits kritisierte in der Sendung Bürgeranwalt im Jahr 2011, dass die Aufhebung des Denkmalschutzes dieses Gebäudes mutwillig herbeigeführt worden sei und die Behörden zugeschaut hätten.

In der Zwischenzeit hat der Eigentümer gewechselt, der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist geändert worden und die Villa, die noch nicht abgerissen wurde, befindet sich in einer Schutzzone. Nach Angaben der Eigentümer werde die Villa saniert und in ein neues, abgespecktes Bauprojekt integriert. Das Bauvorhaben ist mittlerweile rechtskräftig bewilligt: Die Villa bleibt erhalten und anstatt der ursprünglich geplanten acht Wohnhäuser werden fünf errichtet.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer sieht die Rettung der Villa als positiv und hofft, dass sich die neu zu errichtenden Bauten optisch in die Umgebung einfügen werden. Er fordert, dass die Denkmalschutzbehörde mehr Kompetenzen erhalte, etwa dass sie einstweilige Maßnahmen zum Schutz eines gefährdeten Objektes setzen könne. In diesem Sinne sei der Gesetzgeber gefordert. Es sollten zumindest durch das Bundesdenkmalamt Sicherungsmaßnahmen zu Lasten eines Eigentümers möglich sein. Das Bundesdenkmalamt könne zwar Gebäude unter Denkmalschutz stellen, der Eigentümer aber sein Objekt in einen abbruchreifen Zustand führen, so der Volksanwalt kritisch.