Diskriminierende Formulierung im Schul-Anmeldeformular

1. August 2014

Die Volksanwaltschaft stieß auf eine diskriminierende Formulierung in einem Anmeldeformular für den Besuch einer Hauptschule im Waldviertel. Bei der Wahl der alternativen Gegenstände technisches und textiles Werken war folgender Hinweis angeführt: „Die Praxis hat gezeigt, dass die Mädchen im technischen Werken oft überfordert sind!“

Die Volksanwaltschaft leitete ein amtswegiges Prüfverfahren ein und forderte, dass diese diskriminierende und pauschalierende Formulierung gestrichen wird. Die Schulleitung hat sofort reagiert und sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler gewandt. Sie versicherte den Eltern, dass die Schülerinnen und Schüler unabhängig von Geschlecht gefördert würden. Die diskriminierende Formulierung sei unkritisch von einem alten Formular übernommen worden. Der Beisatz wurde ersatzlos gestrichen.

Die Schulleitung hat den Vorfall außerdem zum Anlass genommen, den erst im Schuljahr 2014/2015 verpflichtenden gemeinsamen Werkunterricht von Schülerinnen und Schülern umgehend anzubieten.