Die Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2018 und zieht Bilanz

24. April 2019

Volksanwalt Peter Fichtenbauer, Volksanwalt Günther Kräuter und Volksanwältin Gertrude Brinek präsentierten die Ergebnisse ihrer Arbeit und bilanzierten die mit 30. Juni 2019 zu Ende gehende Amtsperiode. Neben Zahlen und Daten zur Prüftätigkeit im Jahr 2018 stellten die Mitglieder ausgewählte Problemfelder aus ihren Bereichen vor wie die Beschwerden rund um die Mathematik-Zentralmatura, den umfassenden Reformbedarf in der Pflege und im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs.

Nach wie vor hohes Beschwerdeaufkommen im Bereich öffentliche Verwaltung

Im Jahr 2018 wandten sich rund 16.000 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet, dass durchschnittlich 66 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. In 48 % aller Beschwerdefälle veranlasste die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung. Bei 4.077 weiteren Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung, weshalb keine Prüfverfahren eingeleitet wurden. In diesen Fällen unterstützte die Volksanwaltschaft die Betroffenen mit Informationen zur Rechtslage und allgemeinen Auskünften. Bei 4.340 Beschwerden war die Volksanwaltschaft nicht zuständig, versuchte aber auch hier zu helfen, indem sie den Kontakt zu anderen Behörden herstellte oder über weiterführende Beratungsangebote informierte.

Präventiver Schutz der Menschenrechte

Im Berichtsjahr führten die Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft insgesamt 520 Kontrollen durch. 476 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, in denen Menschen angehalten werden. 44-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Die Kontrollen erfolgten in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Lediglich 6 % der Kontrollen waren angekündigt. In 82 % der präventiven Kontrollen (428 Fälle) sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden.

 

Exemplarisch stellten die Mitglieder der Volksanwaltschaft einzelne Problembereiche vor:

Schwer nachvollziehbare Formulierungen bei der Mathematik-Zentralmatura

Rund 42.000 Schülerinnen und Schüler in ganz Österreich haben 2018 die schriftliche Matura im Hauptfach Mathematik abgelegt. Jeder fünfte Schüler wurde dabei mit einem „Nicht Genügend“ beurteilt. Nicht nur Schülerinnen, Schüler und Eltern, sondern auch die Lehrerschaft beschwerten sich bei der Volksanwaltschaft über die schwer nachvollziehbaren Formulierungen in den komplexen Textbeispielen. Angesichts der weitgreifenden Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler leitete die Volksanwaltschaft daher 2018 eine amtswegige Prüfung des BMBWF ein.

Manche Aufgaben bei der schriftlichen Zentralmatura schienen so schwierig zu sein, dass nicht einmal ausgebildete Lehrkräfte zu den „richtigen“ – das heißt den vom BMBWF erwarteten – Lösungen kommen. Bei einer Schülerin steht fest, dass die prüfende Lehrkraft bei ihrer ersten Korrektur die Vorgehensweise der Schülerin als korrekte Aufgabenlösung wertete. In der Folge musste sie auf Weisung der Schulbehörde ihre Korrektur zum Nachteil der Schülerin ändern. Dies schien kein Einzelfall zu sein.

„Für 2019 soll es zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen geben, von sprachlicher Qualitäts-kontrolle der Textbeispiele über Anpassungen im Punktevergabesystem bis hin zur Änderung des Benotungsschemas der beiden Aufgabenteile. Ebenso wird der geforderte „help-desk“ eingerichtet, an den sich Lehrkräfte bei Unklarheiten im Zuge der Korrektur wenden können, und es soll eine persönlichere Atmosphäre durch Anwesenheit der unterrichtenden Lehrkraft zu Prüfungsbeginn zwecks Vertrauensbildung geschaffen werden“, so Fichtenbauer.

Kräuter zur Pflege: „Ich fordere eine parlamentarische Enquete unter Einbindung aller Kräfte“

Bisher hat die Regierung zum Zukunftsthema Pflege nur Stückwerk präsentiert, kritisiert Volksanwalt Günther Kräuter: „Bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden, fordere ich eine parlamentarische Enquete, um möglichst alle wichtigen Kräfte für dieses gesellschaftspolitisch so entscheidende Thema zusammenzuführen.“ Es müsse unbedingt eine politische Kontroverse zulasten hunderttausender hochbetagter Menschen vermieden werden. Nur im Konsens von Regierung und Opposition könne menschenwürdiges Altern in Österreich sichergestellt werden.

Die Forderungen der Volksanwaltschaft:

  • Anhebung des Pflegegeldes um 30 Prozent in allen Stufen und eine jährliche Wertanpassung. Mehr als 30 Prozent beträgt mittlerweile der Wertverlust seit Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993. Kräuter: „Nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen mit geringerem Pflegebedarf daheim betreut werden können.“
  • Einführung eines verpflichtenden Qualitätssiegels für Agenturen in der 24-Stunden-Betreuung. Diese Form der Betreuung erfolgt heute praktisch ohne Kontrollen. Auch hier müssen Qualitätskriterien definiert und durch Pflegeexperten unangekündigt kontrolliert werden.
  • Ausbau von mobilen, teilstationären sowie alternativen Pflege- und Betreuungsangeboten als weitere Unterstützung der Pflege daheim.
  • Zumutbare Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal, eine Attraktivierung der Pflegeberufe. Das Pflegepersonal leistet überwiegend sehr engagierte Arbeit, oft jedoch am Rande der Belastbarkeit. Mehr Personal ist daher notwendig! Der Bedarf an Pflegekräften wird laut WIFO-Studie bis zum Jahr 2050 um 80.000 steigen.
  • Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige. 80 Prozent aller Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher werden Zuhause von Angehörigen betreut. Viele von ihnen brauchen Unterstützung.
  • Einheitliche Qualitätskriterien für Einrichtungen. Die Mittel des derzeit mit 382 Millionen Euro dotierten Pflegefonds müssen an Qualitätskriterien wie Mindeststandards, Personalqualifikation und Infrastruktur geknüpft werden, so Kräuter.

Mängel im Strafvollzug – Probleme seit Jahren ungelöst

Seit elf Jahren setzt sich Volksanwältin Gertrude Brinek mit den Defiziten des österreichischen Justizsystems auseinander. In Haftanstalten stößt sie immer wieder auf dieselben Probleme: Überbelag und mangelnde Beschäftigung insbesondere in gerichtlichen Gefangenenhäusern sowie schlechter Zustand der Räumlichkeiten. Besonders problematisch sind die nach wie vor langen Einschlusszeiten von bis zu 24 Stunden am Tag in Mehrpersonenhafträumen ohne jegliche Beschäftigungsmöglichkeit.

„Wenn das Ziel der Haft eine Resozialisierung in die Gesellschaft sein soll, müssen die Bedingungen sowohl für die Inhaftierten als auch für das Personal verbessert werden. Unbestreitbar ist, dass ein Mehrbedarf an qualifiziertem Personal in den Justizanstalten besteht“, so Brinek „Ich wiederhole jedoch, dass den Herausforderungen nicht allein mit technischen Verbesserungen wie längeren Schlagstöcken und dickeren Schutzwesten begegnet werden kann. Das sind sicher noch keine Resozialisierungsmaßnahmen. Und letztlich auch kein Bei-trag zu mehr Sicherheit in den Haftanstalten.“ Um den Bedingungen eines gesetzlichen und modernen Straf- und Maßnahmenvollzugs gerecht zu werden, sind Anstrengungen zur baulichen und personellen Verbesserung sowie für Weiterbildungsprogramme (z. B. De-Eskalationsprogramme) zu unternehmen; ebenso ist überprüfen, ob die dienst- und besoldungsrechtlichen Voraussetzungen noch zeitgemäß sind.

Gleichzeitig gibt es ein viel zu geringes Beschäftigungsangebot. So hatten in Wien-Josefstadt im November 2018 lediglich 22 % der Inhaftierten eine Arbeit. Werkstätten und Betriebe bleiben oftmals wegen Personalmangels geschlossen. In der JA Stein werden seit Anfang 2018 die Betriebe und Werkstätten während der Ferien- bzw. Haupturlaubszeiten gänzlich geschlossen. Das geringe Arbeitsangebot und die Schließtage der Betriebe in Graz-Jakomini kritisierte die Volksanwaltschaft bereits in ihren vergangenen beiden Tätigkeitsberichten. Bei einer Vollbelegung steht nur für rund 39 % der Inhaftierten ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Die Situation hat sich nicht verbessert.

 

Ausführlichere Informationen finden Sie in unseren Presseunterlagen und dem Jahresbericht 2018.