Die Qual der Wahl? Sorgfältigkeit der Behörden ist oberstes Gebot!
Im Hinblick auf die bevorstehenden Nationalratswahlen möchte die Volksanwaltschaft auf zwei aktuelle Beschwerdefälle aufmerksam machen, die sich auf die Europawahl im Mai 2019 beziehen. „Im Zuge von Wahlen kommt es bei den Behörden immer wieder zu Fehlern“, sagt der zuständige Volksanwalt Walter Rosenkranz. „Der Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, ist ein sehr sensibler Bereich. Nur wenn alles korrekt verzeichnet und abgewickelt wird, können die Menschen ihr verfassungsgesetzlich verankertes Wahlrecht auch tatsächlich wahrnehmen.“
Falsche Adresse aufgrund der Umstellung eines Registers
So kontaktierte beispielsweise ein Wiener die Volksanwaltschaft, weil die amtlichen Wahlinformationen für die Europawahl 2019 an seine Gattin und ihn an eine falsche Anschrift gerichtet waren. Das Ehepaar ist bereits seit über elf Jahren an derselben Adresse in Wien gemeldet und hat bisher alle Wahlinformationen richtig ausgestellt erhalten. Bei der Europawahl 2019 waren diese jedoch plötzlich an eine andere Hausnummer adressiert. Es sei nur dem Postbediensteten zu verdanken, dass die Wahlinformationen dennoch richtig zugestellt wurden, so der Wiener.
Das Bundesministerium für Inneres räumte den Fehler ein. Er sei bei der Umstellung von einem Register auf ein neues entstanden: Das Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes, führt für Wien die Baupolizei. Bei der Europawahl 2019 wurde es erstmals anstatt des städtischen Gebäudeinformationssystems verwendet.
„Die Behörde hat den Fehler umgehend nach der Meldung des Wieners korrigiert, und obwohl keine gleichartigen Beschwerden bei der Magistratsabteilung 62 eingelangt seien, überlegt das Ministerium zusätzliche Maßnahmen, um solche Fehler in Zukunft zu verhindern“, zeigt sich Volksanwalt Rosenkranz erfreut.
Behörde verwechselt die Namen zweier Länder
In einem anderen Fall beschwerte sich ein in Taiwan lebender Auslandsösterreicher bei der Volksanwaltschaft, dass seine Wahlkarte zur Europawahl 2019 von der Behörde falsch ausgestellt worden sei. Das Prüfverfahren ergab, dass der Magistrat der Stadt Wien, MA 62, bei der Ausstellung der Wahlkarte irrtümlich „China“ statt „Republik China (Taiwan)“ als Staat der Zustelladresse ausgewählt habe. Dabei hatte der Auslandsösterreicher Glück. Trotz falscher Adresse hatte er seine Wahlkarte erhalten. Üblicherweise würden aber Briefe, die nach China adressiert sind, nicht in Taiwan ankommen.
„Die Behörde bedauerte ihren Fehler und sicherte umgehend Personalschulungen zu. Um in Zukunft eine Verwechslung der beiden Länder ausschließen zu können, wurde die Eingabe der Namen von Staaten auch im Computersystem geändert“, erklärt Rosenkranz.