Der Burgenländische Landtag diskutiert den aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft

6. September 2019

Am 4. September tagte der Rechtsausschuss des Burgenländischen Landtags. Im Zuge der Sitzung wurde der Bericht der Volksanwaltschaft zur nachprüfenden Kontrolle der öffentlichen Verwaltung in den Jahren 2017 und 2018 vorgestellt und von den Abgeordneten diskutiert. Die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz nutzten den Besuch für ein ausführliches Gespräch mit der burgenländischen Landtagspräsidentin Verena Dunst.

Das Land Burgenland hat durch seine Landesverfassung die Volksanwaltschaft dazu berufen, die Verwaltung des Landes und der Gemeinden zu kontrollieren. In den Berichtsjahren wandten sich 324 Burgenländerinnen und Burgenländer mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, da sie sich von der Burgenländischen Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. In 73 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 19 Prozent aller erledigten Verfahren entspricht.