Covid Unterstützungen: Auszahlungen müssen unbürokratischer werden
Fixkostenzuschusses nur mit Steuerberater oder Steuerberaterin?
Als Unterstützung für Unternehmer und Unternehmerinnen, die aufgrund der Covid Situation Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen müssen, stellt die COFAG, die Finanzierungsagentur des Bundes, Fixkostenzuschüsse bereit. Die Anträge dazu kann man auf FinanzOnline stellen. Dem Ein-Personen-Unternehmer Herrn W. aus dem Mühlviertel wurde ein solcher Fixkosten-Zuschuss genehmigt und dieser wurde ihm auch bereits zur Hälfte ausbezahlt. Herr W. meinte, die erste Phase sei sehr übersichtlich aufgebaut und einfach zu befüllen gewesen. Ihm wurde sehr rasch und unbürokratisch die komplette Summe genehmigt und die erste Tranche auch problemlos ausbezahlt. Für Phase 2 benötigte der oberösterreichische Unternehmer jedoch plötzlich einen Steuerberater, da der Menüpunkt für die Auszahlung in FinanzOnline nicht mehr vorhanden und nur mehr über einen Steuerberater abrufbar war. Ursprünglich gab es jedoch keine Steuerberaterpflicht bis zu einem Schwellenwert von 12.000 Euro, was offenbar geändert wurde. Der Steuerberater, den er für die Auszahlung der zweiten, bereits genehmigten Tranche brauche, würde den Unternehmer aber in etwa jene Summe kosten, die ihm der Staat als Unterstützung auszahlen würde. Volksanwalt Werner Amon fordert daher eine einfachere Lösung.
Der Sprecher des Finanzministeriums betonte, dass es das Ziel sei, den Unternehmern und Unternehmerinnen rasch und unbürokratisch zu helfen. Man müsse aber darauf achten Fördermissbrauch zu verhindern, weshalb die Auszahlung mithilfe eines Steuerberaters erfolgen müsse. Volksanwalt Amon unterstützt zwar das Vorhaben, die Hilfe rasch und unbürokratisch bei den Unternehmern und Unternehmerinnen ankommen zu lassen, kritisiert aber, dass man während des Prozederes die Richtlinien geändert habe. Was vor allem nicht nachvollziehbar sei, sei die Tatsache, dass der Gesamtbetrag genehmigt wurde und dann ein Teil ebendieser Förderung nur mit Steuerberater ausbezahlt werde. „Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Man müsste sich überlegen eine Art „Bagatellgrenze“ für die Förderungen einzuführen“, so Volksanwalt Amon.
In der Sendung versprach das Finanzministerium, dass es sich der Sache annehmen und erneut prüfen werde, wie man dieses Problem gegebenenfalls verbessern könnte. Die Volksanwaltschaft bleibt in jedem Fall an der Sache dran.
Härtefallfonds – wie kommen ausländische 24-Stunden-Pflegekräfte an ihr Geld?
Die Abhängigkeit des heimischen Pflegesystems von 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuern aus dem zumeist europäischen Ausland ist in der Corona-Krise einmal mehr deutlich geworden. Trotz hoher Verdienstrückgänge wegen geschlossener Grenzen bekommen viele von ihnen aber keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds, unter anderem weil sie kein inländisches Bankkonto besitzen. Inländische und Konten im europäischen Ausland sind gleich zu behandeln, stellt Volksanwalt Amon klar. Er sieht dringenden Änderungsbedarf in den Förderbedingungen.
Das Bundesministerium für Finanzen argumentiert die Notwendigkeit eines inländischen Kontos mit der Begründung, Missbrauch vermeiden zu wollen. Zahlungen aus dem Härtefallfonds würden zudem einer Besteuerung im Heimatland der Pflegerinnen unterliegen und man wolle das verhindern. Dem widersprach Volksanwalt Amon deutlich und kritisierte die Vorgehensweise des Finanzministeriums, da es hier um Personen gehe, die in Österreich arbeiten, einen österreichischen Arbeitgeber haben und hier in Österreich ihre Abgaben zahlen: „Es ist ein Faktum, dass es eine Verordnung der Europäischen Union gibt, die sogenannte SEPA (Single Euro Payments Area) Verordnung“, stellte Amon klar – das heißt jedes Konto im EU Ausland ist genauso gut wie ein österreichisches Konto. Die Volksanwaltschaft verstehe nicht, welchen Missbrauch das Finanzministerium hier befürchte, unterstrich Amon seine Kritik.
„Wir möchten die Pflegekräfte ja weiterhin motivieren, auch in Zukunft nach Österreich zu kommen“, weshalb es nicht sein könne, dass das Geld bei den Pflegekräften gar nicht ankomme. Es müsse eine rasche Lösung her, so Amon. Das Finanzministerium bot in der Sendung den Pflegerinnen und Pflegern abschließend an, sich direkt an das Bundesministerium für Finanzen zu wenden, wenn es Probleme mit einem österreichischen Bankkonto gäbe, und versucht auch in anderen Fällen eine Lösung zu finden. Auch hier wird die Volksanwaltschaft an der Sache dranbleiben, damit die betroffenen Pflegekräfte an das Geld aus dem Härtefallfonds kommen können.
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