Bürgerinitiative mobilisiert gegen Bio-Hühnerfarm
Eine Bürgerinitiative sammelte bis jetzt über 400 Unterschriften gegen die geplante Bio-Hühnerfarm eines Jungbauern aus der Gegend. Sie soll direkt im Anschluss an die letzten Häuser, also Wohngebiet, errichtet werden. Drei Doppelställe mit insgesamt 18.000 Hühnern sind vorgesehen. Ermöglichen würde das Projekt eine Flächenwidmungsplanänderung. Die Volksanwaltschaft kritisiert in diesem Zusammenhang das Verhalten des Bürgermeisters und des Gemeinderats, die bereits ein positives Signal für die Umwidmung gaben, ohne die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung ausreichend zu berücksichtigen.
Die Bewohner von Kleinwarasdorf befürchten Lärm, Gestank und Hühnerfäkalien, die durch das abfallende Gelände in die angrenzenden Gärten rinnen könnten. Zwei vom Bürgermeister initiierte Informationsveranstaltungen entkräfteten die Bedenken der Anrainer nicht. Auch ein Kompromissangebot an die Projektgegner, einen Stall wegzulassen und somit einen größeren Abstand zu den Anrainern zu schaffen, findet keinen Anklang.
Ein Antrag für die Nutzung von „Grünfläche-landwirtschaftliche Nutzung“ – bisher wurden hier Rüben und Soja angebaut - auf „Grünfläche-Tierhaltung“ wurde bereits im Juni vom Gemeinderat behandelt. Darüber wurden die Bürger jedoch nicht informiert, wie Frau G. beklagt, die federführend am Protest beteiligt ist. Ende Juli wurde das Änderungsverfahren erneut eingeleitet und eine Auflagefrist von acht Wochen festgesetzt, in der jede Person Einwendungen erheben kann.
Die Gemeinde Großwarersdorf, zu der Kleinwarersdorf gehört, hätte bei der Eröffnung der Auflagepläne und der Auflagefrist bedenken müssen, dass bei einer derartig kleinen Einzelwidmung das öffentliche Interesse – in diesem Fall der Ortschaft oder des Bezirks – besonders geprüft werden muss. Unklar ist auch, wie die Hühnerfarm verkehrsmäßig erschlossen werden soll. Denn der Transport der Eier tausender Hühner bzw. ihres Futters bedeuten eine nicht unbeträchtliche Belastung für ein Wohngebiet.
Der Berater des Jungbauern, der ehemalige Agrarlandesrat Werner Falb-Meixner, schlägt im ORF-„Bürgeranwalt“ vor, einen zweiten Projektantrag, bei dem es einen Stall weniger gäbe und die Entfernung zum Wohngebiet über 300 Meter betragen würde, noch einmal aufzulegen.
Volksanwältin Gertrude Brinek betont in diesem Zusammenhang die Relevanz von Transparenz gegenüber den Anrainern: „Auf jeden Fall zurück an den Start, um einerseits die verkleinerte Projektversion zu prüfen und andererseits einen möglichen Alternativstandort zu finden.“ Ersatzgrundstücke und Ersatzvarianten sollen geprüft werden: „Und zwar unter Offenlegung von Gutachten und begründetem Interesse an dieser Umwidmung“, schließt Brinek.