Budgetausschuss: Volksanwaltschaft erwartet ab 2016 Geldnöte
Die Volksanwaltschaft wird ab dem Jahr 2015 mit den ihr zur Verfügung stehenden Budgetmitteln nicht mehr das Auslangen finden. Spätestens 2016 droht eine Budgetlücke von zumindest 650.000 €. Auf diese prekäre Situation wies Volksanwalt Peter Kostelka die Abgeordneten heute im Budgetausschuss des Nationalrats hin. Sollte sich an dem durch das Bundesfinanzrahmengesetz vorgezeichneten Einsparungspfad nichts ändern, werde die Volksanwaltschaft ihre klassische Prüftätigkeit und ihre neuen Aufgaben zur Folterprävention nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen können, warnte er. Einmal mehr hob Kostelka im Budgetausschuss auch die Notwendigkeit hervor, die Kompetenzen der Volksanwaltschaft auszuweiten: Sie solle, wie in den meisten anderen europäischen Ländern, auch für ausgegliederte Rechtsträger zuständig sein, um den BürgerInnen im Falle von Beschwerden etwa über Verkehrsunternehmen kostenlose, niederschwellige Hilfe zu bieten. Auffallend ist laut Kostelka, dass sich tendenziell mehr Männer als Frauen an die Volksanwaltschaft wenden, diesem Umstand soll nun auf den Grund gegangen werden.
Die Volksanwaltschaft wird laut Budgetentwurf 2013 mit 10,21 Mio. € über deutlich mehr Mittel verfügen als für 2012 budgetiert waren (7,33 Mio. €). Grund dafür ist der erfolgte Ausbau der Volksanwaltschaft zu einer zentralen Anlauf- und Monitoringstelle für Foltervorwürfe im Rahmen des internationalen OPCAT-Übereinkommens. Sie ist nun auch für die Kontrolle aller Einrichtungen in Österreich zuständig, in denen Menschen angehalten werden, etwa in Strafvollzugsanstalten, Asylzentren, der Psychiatrie und in Pflegeheimen, und hat es sich zum Ziel gesetzt, durch einen wirksamen Überwachungs- und Präventionsmechanismus jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen zu verhindern. Konkret sind laut Bundesfinanzgesetz im kommenden Jahr 700 Visitationen, Prüfverfahren und andere Maßnahmen geplant.
Gleichzeitig will die Volksanwaltschaft ihre hohe Qualität bei der Erfüllung ihrer klassischen Aufgabe, der Prüfung der Verwaltung aufgrund von Bürgerbeschwerden, aufrechterhalten.
Kostelka: Einsparungen nur bei Prüftätigkeit möglich
Im Rahmen der Beratungen teilte Volksanwalt Peter Kostelka den Abgeordneten mit, dass die Volksanwaltschaft in den kommenden beiden Jahren mit den ihr zur Verfügung stehenden Budgetmittel zwar noch das Auslagen finden werde, aber nur weil das Haushaltsrecht sie zwinge, "das Eingemachte aufzubrauchen". 2016 droht allerdings bereits eine Budgetlücke von 650.000 €, also mehr als 5% der zur Verfügung stehenden Mittel. Kostelka fürchtet, dass die Prüftätigkeit mittelfristig eingeschränkt werden muss, da man nicht mehr in der Lage sein werde, Planstellen nachzubesetzen.
Als enorme Herausforderung wertete Kostelka den neuen OPCAT- Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft. Ihm zufolge werden 4.200 Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden, von Gefängnissen bis hin zu Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen. Vor allem in der Anfangsphase ist Kostelka zufolge der Arbeitsaufwand für die drei VolksanwältInnen enorm, so mussten 750 Bewerbungen für die Leitungsfunktionen der Prüfkommissionen durchgearbeitet und mehr als 150 Bewerbungsgespräche geführt werden. Aus diesem Grund gibt es derzeit auch weniger Sprechtage der VolksanwältInnen.
Ab 2014/2015 wolle man aber wieder die gewohnte Sprechtagefrequenz erreichen, unterstrich Kostelka. Zwar kommen ihm zufolge mittlerweile bereits zwei Drittel der Beschwerden per E-Mail, die Sprechtage seien aber eine wichtige und gut angenommene Einrichtung für BürgerInnen, die sich direkt an einen Volksanwalt bzw. eine Volksanwältin wenden wollen. Der Staat habe nicht nur die Aufgabe korrekt zu handeln, sondern dem Bürger auch sein Handeln zu erklären, dabei sei die Volksanwaltschaft behilflich, betonte er.
Kostelka bedauerte in diesem Zusammenhang auch, dass die Volksanwaltschaft im Gegensatz zum Rechnungshof nicht für ausgegliederte Rechtsträger zuständig ist. Er erinnerte daran, dass es seit der Einrichtung der Volksanwaltschaft knapp 100 Ausgliederungen gegeben habe, die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft also sukzessive geschrumpft seien. Fast alle europäischen Staaten hätten nachgerüstet und ihren Ombudsstellen etwa die Überprüfung aller Einrichtungen und Unternehmen übertragen, in denen öffentliches Geld stecke, erklärte Kostelka, in Österreich sei die Volksanwaltschaft hingegen nach wie vor nur für die öffentliche Verwaltung zuständig. Die Volksanwaltschaft will bei diesem Thema dranbleiben, wie Kostelka gegenüber Abgeordnetem Werner Herbert (F) erklärte.
Männer beschweren sich häufiger als Frauen
Dass tendenziell mehr Beschwerdeführer männlich als weiblich sind, führt Kostelka darauf zurück, dass sich Frauen eher nicht beschweren, selbst wenn sie Probleme haben. Ab dem kommenden Jahr soll der Genderbezug von Beschwerden nun im Detail erhoben werden, um mit zielgerichteten Maßnahmen zu reagieren. So könnten Frauen etwa durch gezielte Informationen stärker motiviert werden, bei Problemen mit der Verwaltung Kontakt mit der Volksanwaltschaft aufzunehmen. Generell hängt die Zahl der Beschwerdefälle laut Kostelka stark davon ab, ob aktuelle Gesetzesbeschlüsse und Verordnungen direkte Auswirkungen auf BürgerInnen haben.
Was die OPCAT-Prüfungstätigkeit betrifft, zeigen laut Kostelka allererste Ergebnisse, dass es in psychiatrischen Kliniken und Pflegeheimen offenbar ganz unterschiedliche Standards gebe. Er wolle den Prüfberichten der Volksanwaltschaft aber nicht vorgreifen, meinte er. Die Aufgabenerfüllung in Zusammenhang mit OPCAT ist seiner Darstellung nach im Übrigen auch der Grund, warum die Budgetposten der Volksanwaltschaft für Reisekosten und Werkverträge deutlich steigen.
Kostelka informierte die Abgeordneten schließlich darüber, dass weltweit regelmäßig Schulungen für Ombudsleute durchgeführt würden, seit Österreich die Funktion des Generalsekretariats der internationalen Ombudsvereinigung I.O.I. übernommen hat. Die unabhängigen Ombudsmanneinrichtungen könnten viel voneinander lernen, betonte er. Gerade in neuen Demokratien spiele der Aufbau unabhängiger Ombudsstellen eine zentrale Rolle, weil sie oft die einzigen Stellen seien, an die sich die BürgerInnen direkt wenden können.
Von Seiten der Abgeordneten hob Abgeordnete Anna Höllerer (V) in der Debatte die Bedeutung der Sprechtage der Volksanwaltschaft hervor.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) hinterfragte, warum die Volksanwaltschaft im kommenden Jahr von weniger Beschwerdefällen und weniger Sprechtagen ausgehe. Abgeordneter Ewald Sacher (S) und Abgeordneter Harald Stefan (F) sprachen die Auswertung der Beschwerdefälle nach dem Genderbezug an. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) äußerte die Befürchtung, dass der Volksanwaltschaft mittelfristig das Geld ausgehen werde. Abgeordneter Gerhard Huber (B) ging auf das Thema Verwaltungsgebühren ein und machte geltend, dass die Ausstellung des Reisepasses etwa in Bayern deutlich günstiger sei als in Österreich.
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