Brinek: Vibrationen wegen Weiche?

5. Juni 2010

Straßenbahn verursacht massive Erschütterungen in einer Wohnung im fünften Stock

ORF-Sendereihe "Bürgeranwalt" - Ausstrahlung vom 5.6.2010

Wenn in Wien-Hernals die Straßenbahn über die Weiche fährt, lärmt und bebt es im fünften Stock. Die Belästigungen sind seit dem Einsatz der Niederflurstraßenbahn deutlich gestiegen. Messungen ergaben eine Erhöhung der Lärmbelastung um weitere 5-7 Dezibel. Das Problem ist bereits seit Jahren sowohl der Sozialbau als auch den Wiener Linien bekannt, jedoch verweisen beide auf gültige Bewilligung sowohl für die Errichtung der Wohnhausanlage als auch für den Betrieb der Straßenbahn. Für Volksanwältin Brinek ist dieses „Ping-Pong-Spiel“ auf dem Rücken einer jungen Familie untragbar: „Erwiesen ist, dass es eine technische Lösung, z.B. durch den Einbau eines Messefedersystems, gibt. Für mich ist klar, dass die betroffene Familie im Streit um die Ursache der Belästigung nicht übrig bleiben darf, ich lade daher die Vertreter von Sozialbau und Wiener Linien ein, gemeinsam an einer raschen Beseitigung der massiven Belästigung zu arbeiten.“

Ruhestörung durch neu errichtete Lüftungsanlage

Auch im zweiten Fall wird über eine Lärmbelästigung diskutiert, dieses mal in einer Wohnung in Wien-Währing. Die Wohnungseigentümer klagen über Ruhestörung seit Errichtung eines Zubaus einer Privatklinik in der unmittelbaren Nachbarschaft. Auf dem Dach dieser Tagesklinik wurde über die gesamte Länge eine mit Blech verkleidete Lüftungsanlage errichtet. Nach mehrfachen Planänderungen wurde letztendlich das Projekt nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz bewilligt. Volksanwältin Brinek vertritt jedoch die Meinung, dass dieses Gebäude ein Genehmigungsverfahren nach der Wiener Bauordnung durchlaufen muss, um den Schutz vor Belästigung der Nachbarn zu gewährleisten. Darüber hinaus kritisiert Brinek die Gebäudehöhe und die Umsetzung der vorgeschriebenen Begrünung auf dem Dach: „Ich halte fest, dass das Krankenanstaltengesetz eine Baubewilligung nicht ersetzt! Es handelt sich hier um eine neu errichtete Anlage, die einen technischen Aufbau über das gesamte Dach in Geschosshöhe aufweist und ich frage mich, ob nicht die Gebäudehöhe dadurch überschritten wurde. “.Abschließend fordert die Volksanwältin die Fortsetzung des Bewilligungsverfahrens nach der Wiener Bauordnung.

 

(Foto: Wiener Linien)