Brinek: Personalmangel führt zu langem Verfahren
Nach der Scheidung von ihrem Mann hat Frau N.N. bei Gericht die Neufestsetzung des Unterhaltes für den gemeinsamen und noch minderjährigen Sohn beantragt. Im Zuge des Verfahrens stellte sich die Frage, ob dem Kindesvater eine Vollzeitbeschäftigung in seinem Beruf möglich wäre und welches Gehalt er damit erzielen könne. Um dies festzustellen wurde das Gutachten eines berufskundlichen Sachverständigen angefordert. Obwohl dieses Gutachten längst vorlag, werde im Verfahren des Bezirksgerichtes Leopoldstadt seit über einem Jahr keine Entscheidung gefällt, beklagte Frau N.N., als sie sich schließlich verzweifelt an die Volksanwaltschaft wandte.
Im Rahmen des Prüfverfahrens holte die Volksanwaltschaft Informationen beim Bundesministerium für Justiz ein. Auf die lange Verfahrensdauer in diesem Fall angesprochen erklärte das Ministerium, dass es lediglich zwischen dem Einlangen der Parteienstellungnahmen zum Gutachten Ende November 2009 und der Beschlussfassung im Juli 2010 zu einer Verzögerung in der Bearbeitung des Aktes gekommen wäre. Dies sei auf die angespannte Personalsituation im Bezirksgericht Leopoldstadt zurückzuführen. Im Jahr 2009 sei es dann zusätzlich zur allgemein knappen Personalsituation auch noch zu überdurchschnittlich langen und wiederholten Krankenständen von RechtspflegerInnen gekommen, weshalb sich in der Folge entsprechende Rückstände bei den Erledigungen ergeben hätten.
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek kritisierte die lange Verfahrensdauer, die bis zur Beschlussfassung im Juli 2012 fast 15 Monaten betrug, als völlig untragbar. „Gerade in Unterhaltsverfahren wirken sich derart lange Verfahrensdauern gravierend auf die Lebensumstände der Kinder aus, die ja auf den Unterhalt angewiesen sind“, verdeutlichte Brinek ihre Kritik im vorliegenden Fall. Die Volksanwältin zeigte sich aber auch erfreut darüber, dass die Justizverwaltung flexibel reagierte und zeitweise RechtspflegerInnen von anderen Gerichten zur Aushilfe zugeteilt wurden.