Brinek: Motorrad beschlagnahmt

20. Februar 2010

ORF-Sendereihe "Bürgeranwalt" - Ausstrahlung vom 20.2.2010

In der Sendung Bürgeranwalt vom 20.2.2010 wurde die Frage diskutiert, wie mit beschlagnahmten Gütern umzugehen sei. Ein Beschwerdeführer aus der Steiermark half seiner Schwiegertochter in einer prekären finanziellen Situation. Als Gegenleistung und Sicherheit erhielt er von ihr eine kaum gefahrene Harley Davidson. Wenige Wochen später wurde er der Hehlerei und Bandenbildung beschuldigt und sein Motorrad beschlagnahmt. Im Auftrag des Wiener Straflandesgerichtes wurde die Harley von einer privaten Firma abgeholt und bei winterlichen Verhältnissen ohne Abdeckung rund 200 Kilometer nach Wien gebracht. In der Verwahrstelle des Straflandesgerichtes stand sie dann dreieinhalb Jahre. Als der Eigentümer die Harley wieder abgeholt hat – er war zu Unrecht verdächtigt worden -, musste er feststellen, dass sie mittlerweile starke Rostschäden aufwies bzw. das Scheinwerferglas zu Bruch gegangen war. Er fordert Schadenersatz - eine Reparatur der verursachten Schäden würde fast 8.800 Euro kosten. Die zuständige Finanzprokuratur verlangt nun Nachweise und Belege über den damaligen Zustand bzw. Wert. VA Brinek kritisiert in diesem Fall besonders, dass bei der Beschlagnahme kein Protokoll über den Zustand des Motorrades angefertigt wurde: „Ich fordere die zuständigen Stellen auf, künftig eine ordentliche Übernahme mit ausführlichem Protokoll vorzusehen, somit können Schadenersatzforderungen erst gar nicht entstehen“. Brinek abschließend: „Im Gesetz ist genau festgehalten, wie der Staat mit beschlagnahmten Gütern umzugehen hat, nämlich mit größtmöglicher Sorgfalt. Man hätte – wie auch in anderen Fällen - die lange Prozessdauer berücksichtigen müssen und die logische Wertminderung allenfalls durch eine Versteigerung verhindern können. Im nun vorliegenden Fall fordere ich eine rasche Entscheidung und Entschädigung!“