Brinek: Barrierefreier Zugang zum Gericht

11. September 2010

Volksanwältin Brinek fordert barrierefreien Zugang zum Arbeits- und Sozialgericht Wien

Das Arbeits- und Sozialgericht in Wien-Josefstadt ist nicht behindertengerecht ausgestaltet, manche Verhandlungssäle sind überhaupt nur über Treppen erreichbar, Behindertenrampen fehlen. Das sind unüberwindbare Barrieren für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte, die nur mit Hilfestellung in einige Bereiche des Gebäudes gelangen können. So beschreibt ein betroffener Rollstuhlfahrer die unzumutbare Situation für Menschen mit Handicap und wendet sich an die Volksanwaltschaft. Barrierefreiheit wäre in diesem Gericht besonders wichtig, da zwei Drittel aller Fälle, die dort verhandelt werden, Sozialrechtsfälle sind, die viele Menschen mit leichter oder schwerer Behinderung betreffen. Der Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Anton Sumerauer kennt das Problem, ein Neubau sei jedoch aus budgetären Gründen nicht möglich. Nach Zustimmung des Vermieters wolle man nach und nach behindertengerechte Zugänge errichten. Volksanwältin Gertrude Brinek fordert in diesem Zusammenhang einen Prioritätenplan für den Umbau bzw. unmittelbare Verbesserungen der Situation durch deutlichere Beschilderung und Verlegung der Verhandlungen für Behinderte in jene Räume, die schon jetzt gut erreichbar sind: "Das Problem ist seit Jahren bekannt. Bis 2015 müssen alle öffentlichen Gebäude barrierefrei erreichbar sein. Dieses vermeintlich ferne Datum soll jedoch nicht dazu verführen, sich nicht schon jetzt über die Umsetzung Gedanken zu machen. Die Erfordernisse einer modernen Gerichtsbarkeit müssen auch ohne Budgetüberforderung erfüllt werden."

 

Bogenschiessen in unmittelbarer Nachbarschaft

Ein Bewohner einer Burgenländischen Gemeinde beobachtet bereits seit Jahren mit wachsender Besorgnis die Bogensportaktivitäten seines Nachbarn. Direkt angrenzend an sein Grundstück finden regelmäßige Treffen der Sportschützen, Partys und sogar im Internet beworbene Seminare statt. In einem als Gerätehütte angezeigtem Bauwerk werden Getränke an die Veranstaltungsteilnehmer ausgeschenkt. Der Beschwerdeführer fühlt sich nicht nur durch die Lärmentwicklung belästigt, sondern auch durch die abgeschossenen Pfeile gefährdet. Als dann zwei "Ultralightpfeile" auf seinem Grundstück landen und er bei den zuständigen Behörden kein Gehör findet, wendet er sich verzweifelt an die Volksanwaltschaft. VA Brinek verlangt von der Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft eine Prüfung der Aktivitäten und des Bauwerks: "Was sich auf den ersten Blick als Nachbarschaftskonflikt darstellt, ist aus meiner Sicht eine Frage allfälliger Versäumnisse der Behörden. Zu prüfen ist, ob es sich hier um eine Veranstaltungs- oder Betriebsstätte handelt bzw. ob hier anmeldepflichtige Veranstaltungen stattfinden. Auch eine mögliche Vereinstätigkeit ist nicht vom Veranstaltungsgesetz ausgenommen".