Bienensterben: Kommission reagiert auf Beschwerde der Volksanwaltschaft

9. Oktober 2012

Neuewissenschaftliche Erkenntnisse sowie Beobachtungen von Bienenzüchtern hatten den Verdacht aufgeworfen, dass bestimmte Wirkstoffe in Pflanzenschutzmittlen für die erhöhte Bienensterblichkeit der letzten Jahre verantwortlich sind. Die Zulassung dieser Wirkstoffe und vor allem deren Widerruf erfolgt auf EU-Ebene; konkret zuständig ist hier die EU-Kommission. Aus diesem Grund wandte sich die Volksanwaltschaft mit einer Beschwerde  an den Europäischen Bürgerbeauftragten. Der Vorwurf der Volksanwaltschaft: Die EU-Kommission habe nicht die erforderlichen Schritte ergriffen, um das Problem der Bienensterblichkeit zu lösen.

Die maßgebliche EU-Verordnung über die Zulassung von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln sieht eine Verpflichtung zur Neubewertung solcher Substanzen vor, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Grund zur Annahme geben, dass sie die Zulassungskriterien nicht länger erfüllen, etwa weil deren Einsatz in der Landwirtschaft  untragbare Folgewirkungen auf Fauna oder Flora haben. Im Fall der Neonicotinoide schien es, als wolle die EU-Kommission von einer solchen Neubewertung nichts wissen. So sah zumindest der Stand der Dinge im abgelaufenen Jahr aus, also vor der Beschwerde der Volksanwaltschaft beim Europäischen Bürgerbeauftragten P. Nikiforos Diamandouros.

Inzwischen hat die Kommission auf die Untersuchung des Bürgerbeauftragten reagiert, und eine ganze Liste von Maßnahmen vor, die jüngst zu diesem Thema ergriffen wurden. Ein EU-Referenzlaboratorium zur Bienengesundheit, eine Studie über das Ausmaß der Bienensterblichkeit und nicht zuletzt eine Untersuchung der Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die EU-Kommission mittlerweile in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Neonicotinoide auf die Bienen neu zu überprüfen.  Am Ende dieser Maßnahmen könnte die Entscheidung stehen, dass jene Wirkstoffe überhaupt verboten und vom Markt genommen werden.

Auch wenn das Ergebnis dieser Studien noch aussteht, konnte der Bürgerbeauftragte seine Untersuchung vor dem Hintergrund der gesetzten Maßnahmen bereits abschließen. Die Volksanwaltschaft zeigt sich über die neuen Ansätze der EU-Kommission erfreut, und dankt dem Europäischen Bürgerbeauftragten für seinen engagierten Einsatz. Der Bürgerbeauftragte bat die EU-Kommission darum, über das Ergebnis der Untersuchungen informiert zu werden, und wird den Fall also – genau wie die Volksanwaltschaft - weiterhin verfolgen.