Besuch einer koreanischen Delegation in der Volksanwaltschaft und im International Ombudsman Institute (IOI)
Am 12. Juni 2015 besuchte eine 26-köpfige Delegation der koreanischen “Anti-Corruption & Civil Rights Commission” (ACRC) die Volksanwaltschaft und das bei der Volksanwaltschaft angesiedelte “International Ombudsman Institute“ (IOI), der einzigen weltweit agierenden Vereinigung von Ombudsmann-Einrichtungen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ACRC war dieser Besuch von doppeltem Interesse, ist die ACRC doch eine der Volksanwaltschaft vergleichbare Verwaltungskontrolleinrichtung wie auch langjähriges Mitglied des IOI.
Einführend sprach Volksanwalt Fichtenbauer über die Rechtsgrundlagen und die klassischen Aufgaben der Volksanwaltschaft sowie über den ihr seit 2012 übertragenen Menschenrechtsschutz im Rahmen des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention; danach folgte eine kurze Darstellung der Aktivitäten und Leistungen des IOI, das seinen Mitgliedern unter anderem Schulungen und finanzielle Unterstützung für Regionalprojekte anbietet.
In der angeregten Diskussion, die sich aus den beiden Vorträgen entwickelte, wurde ein breites Spektrum an Themen abgedeckt, etwa die Rolle der Volksanwaltschaften in Zeiten der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, die Schaffung spezialisierter Ombudsmann-Einrichtungen ohne verfassungsrechtliche Grundlage oder die neuen Aufgaben im Bereich des Menschenrechtsschutzes.
Der diesjährige Besuch des ACRC in der Volksanwaltschaft und dem IOI, der bereits der vierte ist seit der Übersiedlung des IOI von Kanada nach Österreich im Jahr 2009, diente der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen den genannten Einrichtungen.