Beschwerdeaufkommen im Burgenland gestiegen

10. Juni 2013

Gravierende Missstände bei der Vollziehung der Grundversorgung für Asylwerbende durch die Burgenländische Landesregierung

In den Jahren 2011 und 2012 beschwerten sich 290 Bürgerinnen und Bürger über die burgenländische Landes- oder Gemeindeverwaltung. Damit ist das Beschwerdeaufkommen gegenüber den Jahren 2009 und 2010 um 8,6 Prozent gestiegen. Dies stellten die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka  im neuen Bericht der Volksanwaltschaft an den Burgenländischen Landtag 2011/2012 fest.

Die Volksanwaltschaft stellte in den Berichtsjahren insgesamt 35 Missstände in der Burgenländischen Landesverwaltung fest. Dies entspricht einer Missstandsquote von 11,5 Prozent. Die häufigsten Beschwerden betrafen Fragen der Raumordnung, des Wohn- und Siedlungswesens, des Baurechts und der Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften. 105 diesbezügliche Beschwerden langten in den Jahren 2011/2012 bei der Volksanwaltschaft ein – um 17 mehr als in den Jahren 2009/2010.

Zahlreiche Beschwerden gab es des Weiteren in Bezug auf die Sozialhilfe und die Jugendwohlfahrt. 50 Beschwerden in diesen Bereichen langten in den Jahren 2011/2012 bei der Volksanwaltschaft ein. Dies bedeutet einen Anstieg von 37 Prozent gegenüber 2009/2010. Viele Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich außerdem über Landesfinanzen sowie Landes- und Gemeindeabgaben. 26 derartige Beschwerden gingen bei der Volksanwaltschaft in den Jahren 2011/2012 ein.

Gravierende Missstände stellte die Volksanwaltschaft bei der Versorgung von Asylwerbenden fest. Sie fand zum Teil verwahrloste Unterkünfte mit starkem Schimmelbefall, Mäuse- und Ungezieferplagen, unhygienischen und defekten Sanitäranlagen und undichten Fenstern vor. Generell waren die Wohnungen für Säuglinge und unbegleitete Minderjährige nicht geeignet. Für Asylwerbende mit psychischen oder physischen Problemen standen keine spezialisierten Einrichtungen zur Verfügung, und die Landesregierung hat ihre Aufsichtspflichten für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards nicht ausreichend erfüllt. Viele Quartiergeber haben es - trotz Verpflichtung laut Unterbringungsverträgen – unterlassen, jegliche Integrationsmaßnahmen zu setzen. Die Volksanwaltschaft stellte außerdem fest, dass Asylsuchende noch immer ohne Bescheid aus der Grundversorgung entlassen werden. Dies widerspricht sowohl innerstaatlichen als auch europarechtlichen Vorgaben. Die Volksanwaltschaft empfiehlt eindringlich, dafür Sorge zu tragen, dass die Versorgung in allen Quartieren grundlegenden menschenrechtlichen Standards entspricht.

Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass barrierefreies Bauen nach wie vor keine Selbstverständlichkeit ist. So war ein auf zwei Ebenen aufgeteiltes, neu eröffnetes Restaurant in Rust nicht barrierefrei zugänglich, da kein behindertengerechter Aufzug errichtet wurde. Das Magistrat der Stadt Rust hat die Benützung des Restaurants trotzdem freigegeben. Dies, obwohl das Burgenländische Baugesetz und die Burgenländische Bauverordnung vorsehen, dass Hotels und Gaststätten auch für Personen mit Behinderungen gefahrlos und ohne fremde Hilfe zugänglich sein sollen. Der Bürgermeister der Stadt Rust erklärte sich erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft und unter dem Druck der medialen Öffentlichkeit bereit, den fehlenden Lift einzubauen.