Beschwerdeaufkommen bleibt auf hohem Niveau

7. Mai 2024

Mit über 23.000 eingebrachten Beschwerden blieben die Anfragen an die Volksanwaltschaft im Jahr 2023 auf einem konstant hohen Niveau. Das zeigt einerseits, dass die Menschen in herausfordernden Zeiten verstärkt Hilfe suchen, andererseits aber auch, dass ihr Vertrauen in die Volksanwaltschaft und deren Möglichkeiten, zu helfen, hoch sind.

Dieses hohe Vertrauen in die Volksanwaltschaft bestätigte auch der im September 2023 veröffentlichte APA/OGM-Vertrauensindex. Die Volksanwaltschaft wurde zum ersten Mal mitabgefragt und landete mit rund 58 % auf Platz eins. „Für dieses Vertrauen möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Es stellt einen zusätzlichen Ansporn da, sich für die Anliegen der Menschen einzusetzen. Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, diesem Vertrauen auch weiterhin gerecht zu werden“, sagt der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Bernhard Achitz.

Mit dem vorliegenden Jahresbericht geben die Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz sowie die Volksanwältin Gaby Schwarz einen Überblick über die wichtigsten Prüfergebnisse und die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2023.

Beschwerdeaufkommen im Bereich öffentliche Verwaltung

Im Jahr 2023 wandten sich 23.124 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Pro Arbeitstag kontaktierten somit im Schnitt 94 Rat- und Hilfesuchende die Volksanwaltschaft. 16.655 Beschwerden betrafen die Verwaltung. Davon war es in 5.275 Fällen nicht erforderlich, die Behörden zu befassen. Diese konnten unmittelbar erledigt werden oder betrafen noch anhängige Verfahren. Bei 6.469 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft. Dafür zuständig war die unabhängige Gerichtsbarkeit. In diesen Fällen stellte die Volksanwaltschaft Informationen zur Rechtslage zur Verfügung und informierte die Betroffenen über weitergehende Beratungsangebote.

Die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft umfasst die gesamte öffentliche Bundesverwaltung. Sie kontrolliert somit alle Behörden und Dienststellen, die Bundesgesetze vollziehen. Im Bereich der Bundesverwaltung leitete die Volksanwaltschaft im Jahr 2023 insgesamt 7.802 Prüfverfahren ein:

  • Gestiegen gegenüber dem Vorjahr sind Prüfverfahren im Bereich Innere Sicherheit (plus 14 %). Sie betrafen mit 2.064 Akten (2022: 1.811) die meisten Verfahren (26,5 %). Die Beschwerden behandelten zum Großteil Fragen des Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirechts, gefolgt von Beschwerden über die Polizei.
  • Einen besonders hohen Anstieg verzeichneten Beschwerden aus dem Bereich Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit einem Plus von über 42 % gegenüber dem Vorjahr. Es wurden 1.480 Prüfverfahren eingeleitet (2022: 1.038) und betrafen somit 19 % aller Verfahren des Jahres 2023. Die Beschwerden betrafen insbesondere den Klimabonus (samt Teuerungsausgleich) für das Jahr 2022.
  • In den Sozial- und Gesundheitsbereich fielen 1.416 (18,2 %) der Prüfverfahren. 1.190 Prüfverfahren betrafen den Bereich Justiz und die Datenschutzbehörde (15,3 %).

Neben der Bundesverwaltung kontrolliert die Volksanwaltschaft die Landes- und Gemeindeverwaltung in sieben Bundesländern. Nur die Bundesländer Tirol und Vorarlberg haben eigene Landesvolksanwaltschaften eingerichtet. Insgesamt 3.578 Prüfverfahren betrafen im Berichtsjahr die Landes- und Gemeindeverwaltung. Hier stiegen die Beschwerden um 17 % gegenüber dem Vorjahr (2022: 3.058).

Im Berichtsjahr konnten insgesamt 12.752 Prüfverfahren abgeschlossen werden. Davon stellte die Volksanwaltschaft in 2.437 Fällen, also rund einem Fünftel, einen Missstand in der Verwaltung fest.

Präventiver Schutz der Menschenrechte

Die präventiven Menschenrechtskontrollen der Volksanwaltschaft werden von insgesamt sieben Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft durchgeführt, von sechs Kommissionen mit regionaler Zuständigkeit und einer bundesweiten Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug. Diese führten im Berichtsjahr insgesamt 505 Kontrollen durch. 481 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, in denen Menschen angehalten werden. 24-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten, erfolgten die Kontrollen in der Regel unangekündigt (96 % aller Kontrollen).

In 64 % der präventiven Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden.

Die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzt sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um auf Verbesserungen hinzuwirken. Viele festgestellte Missstände und Gefährdungen konnten dadurch bereits beseitigt werden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen.

Die Liste aller Empfehlungen (2012 – 2023) ist auf der Website der Volksanwaltschaft unter www.volksanwaltschaft.gv.at/empfehlungsliste abrufbar.

Weitere Details können Sie der Presseunterlage und den Berichten entnehmen.