Bericht der Volksanwaltschaft vom Wiener Landtag einstimmig angenommen
Am 25. September 2013 stand der Bericht der Volksanwaltschaft an der Tagesordnung des Wiener Landtages. Die Volksanwaltschaft hatte den Bericht am 16. Mai 2013 im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Der Landtag hat den Bericht nun einstimmig angenommen.
Lob und Anerkennung für die Arbeit der Volksanwaltschaft
Die Abgeordneten des Wiener Landtages bedankten sich für die Arbeit der Volksanwaltschaft und den ausgezeichneten Bericht. Sie wünschten der Arbeit der Volksanwaltschaft viel Erfolg und zeigten sich zuversichtlich für eine weitere gute Zusammenarbeit. Die Rednerinnen und Redner gingen auf wichtige, unterschiedliche Themenbereiche und Missstände ein, die die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht darlegt. Unter anderem debattierten sie über die Verwendung von Netzbetten in Psychiatrien, die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt, die Heimreform und den Strafvollzug. Die Abgeordneten hoben auch die neue Aufgabe der Volksanwaltschaft als präventive Kontrolleinrichtung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte hervor.
Brinek: Österreich als „role model“ für den präventiven Menschenrechtsschutz
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek bedankte sich für die anerkennenden Worte und die gute Zusammenarbeit. Sie hob den ausdrücklichen Wunsch der Volksanwaltschaft, auch ausgegliederte Rechtsträger prüfen zu können, hervor. Da die Volksanwaltschaft nach wie vor kein entsprechendes Mandat hat, ist ihre Kontrolle über große Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge eingeschränkt. Bezüglich der neuen Rolle als Nationale Menschenrechtsagentur merkte Brinek an, dass die Volksanwaltschaft die damit verbundenen Aufgaben nach internationalen Standards durchzuführen hat. Die bisherige Arbeit der Volksanwaltschaft gelte diesbezüglich als vorbildhaft. „Es freut mich, dass Österreich international sehr hoch angesehen ist und einen guten Weg eingeschlagen hat“, sagte Brinek.
Fichtenbauer: Appell an den Gesetzgeber, exekutive Kompetenz wahrzunehmen
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer begrüßte die Abgeordneten als neu gewählter Volksanwalt und zeigte sich zuversichtlich für eine gute Zusammenarbeit. Fichtenbauer ging auf die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit der Volksanwaltschaft ein und verwies auf die große Anzahl von Bürgerinnen und Bürger, die sich jedes Jahr an die Volksanwaltschaft wenden. Er führte beispielhaft Beschwerden über Asyl- und Staatsbürgerschaftsverfahren an, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen und betonte, dass angemessene Verfahrensdauer ein Bürgerrecht sei. Fichtenbauer appellierte abschließend an die Abgeordneten des Wiener Landtages, ihre Kompetenz als Exekutivorgan wahrzunehmen, um Missstände zu beheben. „Die Volksanwaltschaft hat keine exekutive Kompetenz – es liegt in den Händen des jeweiligen Gesetzgebers, diese Kompetenz wahrzunehmen“, schloss Fichtenbauer.