Behörde verliert Hälfte eines Briefes
Ein Kärntner erhob jeweils Einspruch gegen zwei Strafverfügungen der BH Völkermarkt. Obwohl er beide Einsprüche eingeschrieben im selben Briefkuvert verschickte, langte nur ein Einspruch bei der Behörde ein – der andere vermeintlich nicht. Der verwunderte Mann wandte sich an die Volksanwaltschaft.
Auf Nachfrage der VA teilte das BMI mit, dass die BH Völkermarkt den Einspruch des Kärntners nach Durchsicht der Akten doch noch auffinden konnte. In Folge leitete die Behörde das ordentliche Strafverfahren ein. Die Volksanwaltschaft begrüßt die gesetzten Schritte.