Befürchteter Lärm durch Skatepark
Ein Skateplatz soll als Ersatz für eine aufgelassene Tennissportanlage mitten im Wohngebiet von Wien-Floridsdorf errichtet werden. Das Wiener Sportstättenschutzgesetz schreibt vor, dass bei Auflösung einer Sportstätte in der Nähe eine gleichwertige Anlage wieder zu errichten ist. Die Bezirksvorstehung trat dafür ein, diese Sportstätte in Form eines Skateparks neben einem bereits bestehenden Spielplatz bei der Lorettowiese zu errichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner fürchten einen Verlust der Wohnqualität durch Lärm und bezweifeln den Bedarf eines Skateparks. Die Bürgerinitiative verwies auch auf die nicht einmal einen Kilometer entfernte Anlage auf der Donauinsel. Wer sich sportlich betätigen möchte, für den könne dieser eine Kilometer kein Hindernis sein.
Der Vertreter der Bezirkspolitik verwies auf mehrfache Mediationssitzungen. Schlussendlich habe man sich für die nun vorliegende Lösung entschieden, da sich die Jugendlichen im Bezirk eine Skateanlage wünschten. Dies sei auch mit einer Mehrheit im Bezirksrat abgesegnet worden. Als Zugeständnis sei den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Lärmschutzwand versprochen worden.
Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zeigte Verständnis, dass sich die Politik um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger kümmern müsse. Diese Sorge dürfe jedoch nicht die Rechtsstaatlichkeit aushebeln oder gar ignorieren. Per Bescheid nämlich sei das Stift Klosterneuburg verpflichtet worden, als Voraussetzung für die Errichtung einer Wohnhausanlage die Schaffung einer gleichwertigen Sportstätte nachzuweisen. Die Politik könne daher nicht einen gültigen Bescheid mittels "Mediation" umgehen. Es liege ein klarer Missstand der Verwaltung vor, wenn der rechtsgültige Bescheid nicht befolgt werde. Sollte das Sportstättenschutzgesetz von der Politik als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden, müssen andere gesetzliche Lösungen überlegt werden, so Volksanwalt Fichtenbauer. So lange das Gesetz besteht, müsse es aber korrekt vollzogen und umgesetzt werden.
Nachgefragt: Endlich Barrierefreiheit beim Theseustempel
In der Sendung vom 22. Dezember 2012 wurde über das Fehlen eines barrierefreien Zuganges zum Theseustempel im Wiener Volksgarten diskutiert. Noch im Mai 2013 stellte die Burghauptmannschaft zusammen mit dem Kunsthistorischen Museum, das den Theseustempel als Veranstaltungsort nutzt, für den Sommer 2013 die Errichtung einer Rampe in Aussicht.
In der Sendung am 5.10.2013 fragte der „Bürgeranwalt“ nach. Die zugesagte Rampe fehlte noch immer. Somit verging auch der Sommer 2013, ohne dass beispielsweise Menschen mit Gehbehinderung ohne fremde Hilfe den Veranstaltungsort besuchen konnten. Vor dem Sommer 2014 wurde nun endlich die Barrierefreiheit hergestellt, sodass die Veranstaltungen im vor wenigen Jahren renovierten Theseustempel ohne Hindernisse besucht werden können.