BRINEK: UNVOLLSTÄNDIGE AUSKUNFT ÜBER ANFALLENDE VERWALTUNGSKOSTEN

24. Oktober 2011

Der Beschwerdeführer habe einen Mitarbeiter der Abteilung Straßenverwaltung des Tiefbauamts Linz um umfassende Information über notwendige Genehmigungen für die Aufstellung von Plakatwerbeständern und die dafür anfallenden Kosten ersucht. Aufgrund der Information, dass Verwaltungsabgaben in der Höhe von ca. EUR 117,- anfallen werden, habe er seine Kalkulationen durchgeführt und diese Werbemaßnahme als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Erst 6 Tage vor dem Tag der beabsichtigten Aufstellung der Plakate, sei er darüber informiert worden, dass zusätzlich Bundesabgaben in der Höhe von EUR 369,60,- zu entrichten sind. Der Manager beanstandet, dass dadurch die Werbemaßnahme unwirtschaftlich geworden ist und er sie bei Kenntnis der tatsächlichen Kosten nicht vorgenommen hätte.

Das Prüfverfahren ergab, dass der Beschwerdeführer keine Auskunft über anfallende Bundesabgaben für die straßenpolizeiliche Genehmigung der Aufstellung der Plakatständer auf öffentlichen Grund erhielt. Die Behörde rechtfertigte ihre Vorgehensweise damit, dass einerseits dem zuständigen Mitarbeiter des Tiefbauamts die Standorte der Plakate zunächst nicht bekannt waren und andererseits damit, dass es nicht Usus sei, dass eine Behörde über Gebühren die bei einer anderen Behörde entstehen informiert.

Die Volksanwaltschaft hält dem entgegen, dass dem Mitarbeiter die Standorte bekannt gegeben wurden, da er den Beschwerdeführer zur Übermittlung einer Standortliste angeleitet hat. Die Standortliste wurde von der Abteilung Straßenverwaltung an das zuständige Bezirksverwaltungsamt zur Erteilung von straßenbehördlichen Genehmigungen weitergeleitet – spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte ein Hinweis auf entstehende Bundesgebühren an den Manager ergehen müssen.

Von der Volksanwaltschaft wird kritisiert, dass die Vorgehensweise Antragsteller nicht über sämtliche auf sie zukommende Kosten bei einem Ersuchen um Genehmigung der Aufstellung von Plakatständern zu informieren, nicht in Einklang mit einer bürgerfreundlichen Verwaltung steht.