BRINEK: Kärntner Gemeinde toleriert Fernwärmeanlage ohne Bewilligung

11. Juli 2011

Zwei Anrainer einer Fernwärmeanlage in Köttmannsdorf wandten sich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft: Eine Heizungsanlage in ihrer unmittelbaren Nähe war 2007 ursprünglich für 500 kW baubehördlich bewilligt worden. Danach wurde sie ohne entsprechendes Bewilligungsverfahren um weitere 500 kW erweitert, mit einer zusätzlichen Ölheizungsanlage ausgestattet und wird seither ohne behördliche Genehmigung betrieben.

In der Heizsaison 2009/2010 kam es zu zahlreichen Problemen für die Anrainer. Der Volksanwaltschaft wurden Beweisfotos vorgelegt, die genau dokumentieren, wie das umliegende Gebiet durch Russpartikel und Verunreinigungen in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Laut Kärntner Bauordnung benötigen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW eine baurechtliche Bewilligung. Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft ergab zwar, dass der Betreiber der Anlage für die Erweiterung im Mai 2010 um eine nachträgliche Baubewilligung angesucht hatte. Das Verfahren war aber im April 2011 immer noch nicht abgeschlossen. In der Zwischenzeit war die Anlage in Betrieb - ohne Bewilligung, aber mit Wissen der Gemeinde.

Im Prüfverfahren verlangte die Volksanwaltschaft von der Gemeinde Information darüber, welche konkreten Schritte sie gegen die Benützung der offensichtlich baubehördlich nicht bewilligten Anlage unternommen hatte. Die Gemeinde Köttmannsdorf hingegen erläuterte nur die Schritte des laufenden Bewilligungsverfahrens und erklärte gegenüber der Volksanwaltschaft im Mai 2011, dass nun alle Gutachten vorhanden seien, die für eine Entscheidung der Gemeinde notwendig sind.

Die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek stellte somit als Ergebnis des Prüfverfahrens einen Missstand in der Gemeindeverwaltung Köttmannsdorf fest: „Die Gemeinde wusste seit langem, dass die Fernwärmeanlage ohne Bewilligung ausgebaut und dann im erweiterten Zustand betrieben wurde. Sie hat trotzdem nichts dagegen unternommen und auch keine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft gemacht, wie dies die Kärntner Bauordnung vorsieht. Meinem Wissen nach gibt es noch immer keinen rechtskräftigen Bescheid der Gemeinde über eine Bewilligung der erweiterten Anlage. Die Gemeinde Köttmannsdorf muss daher umgehend den Betrieb der Anlage per Bescheid untersagen, bis eine gültige Bewilligung vorliegt."

Sollte die Genehmigung mittlerweile doch vorliegen, hält Brinek fest: "Die Volksanwaltschaft steht für einen fairen Umgang der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern. Baubewilligungsverfahren sind keine Formalität, die man nach Realisierung eines Bauprojektes nach Belieben abwickelt. Ich fordere die Gemeinde Köttmannsdorf daher auf, in Zukunft bei ähnlichen Fällen mehr Sorgfalt walten zu lassen und die gesetzlichen Bestimmungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger genauestens zu beachten. "