BRINEK: Grundstückseinfahrt durch Spielplatz versperrt

26. Februar 2011

Eine Grazer Hausbesitzerin wandte sich verzweifelt an die Volksanwaltschaft: Demnächst wird sie mit dem Auto nicht mehr in ihre Garage fahren können, weil genau vor dem Einfahrtstor ein Kinderspielplatz errichtet werden soll.

Nach dem Steiermärkischen Baugesetz ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten ein Kinderspielplatz zu schaffen. Im Zuge eines Planwechsels genehmigte die Baubehörde einen solchen, obwohl das Grundstück mit einem Servitut belastet ist.

Die Betroffenen wandten sich umgehend an die Baubehörde und verwiesen auf ihr eingetragenes Wegerecht. Ein Mitarbeiter der Baubehörde vergewisserte sich von den Gegebenheiten vor Ort. Doch anstatt die Anrainer in das Verfahren einzubinden und den Wohnbauträger auf die Verbauung der Servitut hinzuweisen, erteilte der Stadtsenat der Stadt Graz die beantragte Bewilligung.

Für Volksanwältin Brinek ist es fragwürdig, ob dieses Grundstück überhaupt als Kinderspielplatz geeignet ist, wenn über dieses Grundstück Autos fahren. VA Brinek dazu: "Die Genehmigung ist unbegreiflich, da die Bauordnung ein geeignetes und gesichertes Grundstück vorsieht, diese Voraussetzungen sind hier offenkundig nicht gegeben. Ich fordere die Behörde und den Bauträger auf, eine geeignete Lösung im Sinne der Anrainer und der spielenden Kinder zu erarbeiten."