BRINEK: Gemeinde besetzt jahrelang Privatgrund

12. September 2011

Ein Landwirt aus Pöndorf beschwerte sich darüber, dass im Zuge von Asphaltierungsarbeiten der Gemeinde in den Jahren 1984/85 der an seinem Wohnhaus vorbei führende öffentliche Weg irrtümlich etwas nach Norden verlegt worden sei. Dadurch wurden Teile seines Grundstücks in Anspruch genommen. Dies bemerkte man aber erst bei einer Vermessung im Jahre 1993.

Der Landwirt berichtet, dass er die Gemeinde danach wiederholt zum Rückbau aufgefordert habe. Geschehen sei aber nichts. Die Gemeinde bot ihm stattdessen an, den Grund abzukaufen, womit er aber nicht einverstanden war, weil er dieses Stück seines Grundstücks dringend für seine Einfahrt benötigte. Im Jahr 2005 wurden auch an einer anderen Stelle des Weges Teile von zwei weiteren Grundstücken unberechtigt mit asphaltiert.

Als die Volksanwaltschaft nachfragte, gestand die Gemeinde ein, dass mehrere Grundstücksteile des Landwirts sowohl 1984/85 als auch im Jahr 2005 in Anspruch genommen worden waren. In beiden Fällen sei weder ein Enteignungsverfahren nach dem oberösterreichischen Straßengesetz eingeleitet noch eine vertragliche Regelung mit dem Landwirt abgeschlossen worden. Einen Rückbau beabsichtige die Gemeinde aber dennoch nicht.

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek kritisierte die unberechtigte Inanspruchnahme und beklagte vor allem, dass trotz wiederholter Aufforderung, jahrelang kein Rückbau unternommen wurde.

Ich fordere die Gemeinde auf, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit dieser rechtswidrige Zustand beseitigt wird. Es muss zumindest eine den Gesetzen entsprechende Basis für die Beanspruchung der privaten Grundstücke geschaffen werden wenn der Asphalt schon nicht durch Rückbau beseitigt wird, sollte eine Regelung mit entsprechender Entschädigung durchgeführt werden."