BRINEK: DISKRIMINIERUNG AM BADETEICH

9. Jänner 2012

Bereits mehrfach wurde der Badeteich im niederösterreichischen Ort Wiener Neudorf zum Anlassfall von Unstimmigkeiten, und immer wieder ging es darum, dass Ortsansässige beim Badeteichbesuch bevorzugt werden. Ursprünglich konnten überhaupt nur die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde die günstige Saisonbadekarte erwerben. Nach erfolgreicher Beanstandung durch die Volksanwaltschaft wurde das geändert, das Problem dabei aber nicht gelöst.

Für nur 22 Euro kann man die Wiener-Neudorf-Card auch als Saisonbadekarte nützen und kommt so zu einem wesentlich günstigeren  Badevergnügen als es Einzeleintrittskarten ermöglichen würden. Den benötigen Zusatz kann man das gesamte Jahr hindurch erwerben, dazu reicht schon ein kurzer Besuch bei der Bürgerservicestelle - zumindest wenn man in Wiener Neudorf wohnt. Auswärtige können sich nur in der kurzen Zeit zwischen 2. und 15. Mai das günstigere Badevergnügen sichern. Eine Dame ohne Wohnsitz in Wiener Neudorf fand diesen Zustand nicht gerecht, und wandte sich an die Volksanwaltschaft.

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek leitete abermals ein Prüfverfahren in der Causa Badeteich ein, und forderte die Gemeindeverwaltung dazu auf, zu den neuerlichen Unstimmigkeiten Stellung zu nehmen. Erst nach Monaten erreichte die Volksanwaltschaft eine Stellungnahme, in der die Gemeindevertretung versuchte, ihr Vorgehen zu begründen.

Der sehr kurze Zeitraum, der den Auswärtigen zugestanden wird um die Saisonbadekarte zu beantragen,  resultiere aus den Auflagen eines Wasserrechtsbescheides, laut dem sich lediglich 2.000 Personen am Areal des Badeteiches aufhalten dürfen. Um diese Begrenzung einzuhalten sei die Gemeinde bemüht, vorrangig Ortsansässigen einen Besuch zu ermöglichen um somit die Besucherzahlen im Rahmen zu halten.

Das entspricht aber nicht den rechtlichen Grundlagen die das EG-Diskriminierungsverbot und der verfassungsmäßige Gleichheitsgrundsatz vorgeben. Aus Sicht der Volksanwaltschaft wäre eine zahlenmäßige Begrenzung der Besucherinnen und Besucher vor Allem durch eine Zugangsbeschränkung am jeweiligen Tag sicherzustellen. Um dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden, sind aus Sicht der Volksanwaltschaft jedoch alle Personen -  also sowohl jene mit Wohnsitz in Wiener Neudorf als auch Auswärtige – bei der Möglichkeit die Saisonkarte zu erwerben, gleichzustellen

Da die Marktgemeinde diese zeitliche Einschränkung zum Erwerb der Badesaisonkarte allerdings nach wie vor nur für Personen ohne Wohnsitz im Gemeindegebiet vorsieht, wurde sie von der Volksanwaltschaft ersucht, die derzeitige Regelung anzupassen, um die Diskriminierung von Auswärtigen zu beenden, und so die geltenden Gesetze zu erfüllen.