Auswertung einer Umfrage der Marktgemeinde Stainz und deren Folgen

30. Oktober 2021

Der steirischen Marktgemeinde Stainz war seitens der Landesregierung vorgeschlagen worden, dass sie aufgrund gesunkener Nächtigungszahlen von der Tourismuskategorie B auf C zurückgestuft werden solle. Sollte dies nicht gewünscht werden, so müsse die Gemeinde dies in einem begründeten Antrag mitteilen. Eine schlechtere Tourismuskategorie wäre für die Gemeinde mit weniger Einnahmen durch Tourismusabgaben, die für das Tourismusmarketing ausgegeben werden können, verbunden gewesen. Bezahlen müssen die Tourismusabgabe die in der Gemeinde beheimateten Betriebe.

In einer Bürgerbefragung hatte die Gemeinde daher die 500 Tourismusinteressierten befragt, ob sie für eine Beibehaltung der Tourismuskategorie B seien. Abgegeben seien nur 97 Stimmen worden, die sich mit einer Mehrheit von 52 Prozent gegen eine Beibehaltung der Kategorie B ausgesprochen hatten. Weil auf dem Stimmzettel allerdings auch ein Vermerk gestanden hatte, dass nicht binnen 14 Tagen retournierte Stimmzettel als Zustimmung zur Beibehaltung der Kategorie B gewertet würden, beschloss der Gemeinderat letztlich (entgegen der Mehrheit der tatsächlich abgegebenen Stimmen) die Beibehaltung der Tourismuskategorie B beim Land zu beantragen.

Ein Stainzer Unternehmer beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft in Folge dessen über das seiner Ansicht nach demokratiepolitisch fragwürdige Vorgehen. Der Bürgermeister räumte ein, dass die Abstimmung zwar kontrovers diskutiert werden könne, sie habe dem Gemeinderat aber als Entscheidungsgrundlage gedient und das Land habe seinerzeit keine Mängel festgestellt. Dass der Beschluss, den Antrag auf Beibehaltung der Tourismuskategorie B beim Land zu stellen gegen eine Mehrheit durchgesetzt wurde, wies er zurück. Die alle sieben Jahre durchgeführte Überprüfung der Kategorisierung stehe auch 2023 wieder an, bis dahin könne man den Abstimmungsmodus überdenken.

Volksanwalt Walter Rosenkranz stellte dazu fest, dass der Gemeinderat in seiner Entscheidung grundsätzlich frei sei: „Der Zusatz, dass nicht abgegebene Stimmen als Zustimmung gewertet werden können, findet sich nirgendwo im Gesetz.“ Eine Begründung des Antrags vermisste der Volksanwalt ebenso.

In einer Stellungnahme bestätigte auch der zuständige Bereichsleiter im Amt der steiermärkischen Landesregierung, dass sich nirgendwo im Gesetz finde, dass als Zustimmung gewertet werden könne, wer nicht ausdrücklich und rechtzeitig widerspreche. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beibehaltung von Tourismuskategorie B seien ansonsten jedoch erfüllt gewesen, darum war dem Antrag stattzugeben.

Volksanwalt Rosenkranz kritisierte, dass der Antrag, den er kenne, keinerlei Begründung enthalten habe. Wahrscheinlich hätte auch das Amt der Landesregierung diesen genauer prüfen müssen. Begründete Anträge seien nach juristischen Maßstäben keine Dreizeiler.

 

Nachgefragt: Freilichtmuseum Heft vom Land dem Verfall preisgegeben?

Bereits im Februar 2020 wurde im „Bürgeranwalt“ der Fall des Freilichtmuseums Heft in der Gemeinde Hüttenberg, Kärnten, diskutiert: Nach Plänen des bekannten Kärntner Architekten Günther Domenig war es 1995 für die Landesausstellung „Grubenhund und Ofensau“ um eine Glas-Stahl-Konstruktion erweitert worden. Zweimal fanden danach dort noch Kunst-Biennalen statt. Seitdem steht die Anlage jedoch leer und verfällt allmählich.

Ein privater Autosammler hätte darin gerne seine Oldtimer ausgestellt und wandte sich an die Volksanwaltschaft. Die Gemeinde hätte das Vorhaben auch unterstützt, zuständig ist jedoch das Land Kärnten.

In einer Stellungnahme des Landes wurde bereits 2020 auf eine Studiengruppe verwiesen, die erst nach Vorliegen eines Gesamtkonzepts über die weitere Nutzung entscheiden könne. Volksanwalt Walter Rosenkranz bezweifelte deshalb schon damals, dass sich angesichts dessen eine baldige Nachnutzung ergeben könnte.

Inzwischen beginnt der Beschwerdeführer bereits Fahrzeuge zu verkaufen, da die erwähnte Studiengruppe noch immer zu keiner Entscheidung gekommen ist. Dem Bürgermeister von Hüttenberg zufolge könne inzwischen zwar die Bestuhlung genutzt werden sowie auch die Tonanlage. 2022 werde es auch für den Architekten Günther Domenig eine Ausstellung geben. Für danach bleibe die Nutzung aber weiterhin ungewiss.