Austausch mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter
Am Dienstag, den 23. November 2021, begrüßte Volksanwalt Walter Rosenkranz eine Delegation des am Europarat in Straßburg ansässigen Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT).
Die anwesenden Expertinnen und Experten der Volksanwaltschaft nutzten die Gelegenheit, um aktuelle Entwicklungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu erläutern, Initiativen der Volksanwaltschaft vorzustellen und derzeitige Problemfelder aufzuzeigen. Beantwortet wurden auch Fragen der Delegation zur Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in den Justizanstalten, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen sowie Polizeiinspektionen und ‑anhaltezentren. Frau Prof. Kicker, die Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats (MRB), stellte Themen vor, die derzeit im MRB diskutiert werden.
Das CPT überprüft in regelmäßigen Länderbesuchen ob die Behandlung von Menschen an Orten des Freiheitsentzugs den europäischen Standards entspricht. Man agiert dabei auf Basis der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.
Die Volksanwaltschaft blickt mit Interesse der Veröffentlichung des Endberichts des Österreichbesuchs der Delegation des CPT entgegen, dessen Erkenntnisse auch in die Arbeit der Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) einfließen werden. Die letzten Überprüfungen von Orten einer Freiheitsentziehung in Österreich durch das CPT erfolgten 2014.