Aufregung um Sendemast: Intransparente Standortsuche

19. September 2015

Probleme mit der Errichtung von Sendemasten und die damit verbundenen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sind der Volksanwaltschaft nicht fremd. Die Bauwerber haben dazugelernt und binden vielerorts die Betroffenen bei der Standortwahl mit ein.

Anders ist jedoch die Behörde in der Steiermark verfahren: In Kitzeck im Sausal wollte das Land Steiermark einen 35m hohen Funkmasten für Einsatzkräfte errichten. Ursprünglich entschied man sich für einen Standort am „Gratzelkogel“, doch plötzlich schwenkte die Gemeinde um und favorisierte einen anderen Standort auf einem ca. 200m weiter westlich gelegenen Grundstück. Unverständlich für die Bürgerinnen und Bürger, da die Gemeinde für diese Meinungsänderung keine nachvollziehbaren Argumente einbrachte.

Die Anrainerinnen und Anrainer sorgten sich zu Recht um die Wertminderung ihrer Grundstücke und eventuell auftretende Gesundheitsrisiken und wandten sich hilfesuchend an die Volksanwaltschaft.

Volksanwältin Gertrude Brinek kritisierte das intransparente Vorgehen der zuständigen Behörden vehement: „Die betroffenen Anrainer haben ein Recht auf transparente Vorgehensweise und eine schlüssige Erklärung, warum der neue Standort – der zudem in einem Landschaftsschutzgebiet liegt – besser geeignet sein soll.“

Die mittlerweile von der Gemeinde geplante Volksbefragung über die beiden Standorte wird ebenfalls von Gertrude Brinek in Frage gestellt: „Ich stelle klar: Eine Volksbefragung kann lediglich die Meinung der Bürgerinnen und Bürger offenlegen, auf die behördliche Entscheidung darf das Ergebnis keinen Einfluss haben.“ Zur Erklärung: Anrainer haben in diesem Verfahren keine Parteienstellung. Weiters ist die Gemeinde gar nicht zuständig, denn Antragstellerin ist das Land Steiermark.

Volksanwältin Brinek betonte abschließend, „dass einzig durch die Beiziehung eines Sachverständigen verbindliche Vorgaben für das Bauverfahren erhoben werden können“.

 

Nachgefragt: Endlich eine Lösung im Problemfall „Taubenzucht“?

Am 1. März 2014 berichtete die Sendung Bürgeranwalt von Problemen mit einer Taubenzucht im Wohngebiet der Gemeinde Neusiedl.

Die Nachbarn einer Taubenzucht mit bis zu 120 Tieren fühlten sich zusehends durch Taubenkot, angelockte Wildtauben und frühmorgendliche Taubenlandungen am Dach ihres Hauses beeinträchtigt. Die Gemeinde Neusiedl blieb jedoch lange Zeit untätig und verwies immer wieder auf die Möglichkeit, nachträgliche Baubewilligungen für die umstrittenen Volieren hin. Die Volksanwaltschaft stellte jedoch fest, dass die Haltung von Tieren in dieser Anzahl im Wohngebiet überhaupt nicht zulässig und somit nicht genehmigungsfähig ist.

Nun stellten die Eigentümer der Zucht neuerlich einen Antrag zur Haltung von Tauben – allerdings in einer geringeren Anzahl. Die Gemeinde muss die Situation nun neuerlich begutachten. Volksanwältin Brinek hielt jedoch fest, dass sich der neue Antrag kaum vom vorhergehenden Ansuchen unterscheidet. Eine Taubenzucht im Wohngebiet ist und bleibt unzulässig.