Aufforderung zur Preisgabe sensibler medizinischer Daten für Teilnahme am Unterricht
Eine Mutter beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft: Da ihre Tochter mittels Attests vom Maskentragen befreit sei und keinen Corona-Test machen möchte, habe sie an ihrem Gymnasium Online-Unterricht. Die Teilnahme an einer Schularbeit wurde dem Mädchen von der Klassenvorständin bei Vorlage eines Corona-Tests zwar erlaubt. Für ihre Maskenbefreiung hätte sie jedoch zusätzlich zu ihrem Attest eine genaue medizinische Begründung vorlegen müssen.
„Die Volksanwaltschaft beanstandete das Vorgehen, da auch das Bildungsministerium keinen ‚begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Ausstellung‘ des ärztlichen Attests nennen konnte“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz. Da das Ministerium weiters klarstellte, dass die Schulleitung niemanden gebeten hätte, gegen ärztliche Schweigepflichten zu verstoßen, betrachtete die Volksanwaltschaft das Problem als gelöst.