Agrarbehörde entscheidet nicht über Bringungsrecht

22. April 2022

Der Kärntner Landwirt W. muss, um eine seiner Liegenschaften bewirtschaften zu können, das Grundstück eines Nachbarn überqueren. Dafür gibt es seit den 1950er Jahren ein von der Agrarbehörde eingeräumtes landwirtschaftliches Bringungsrecht über einen ca. 2,5 Meter breiten Weg. Für moderne landwirtschaftliche Maschinen ist der Weg jedoch zu schmal. Da er sich mit seinem Nachbarn über eine Verbreiterung des Weges nicht einigen konnte, beantragte der Landwirt die Ausweitung des Bringungsrechts bei der Agrarbehörde in Villach. Ab 2015 fanden Verhandlungen und Lokalaugenscheine statt, mehrere Gutachten wurden erstellt und verschiedene Erschließungsvarianten besprochen, doch eine einvernehmliche Lösung scheiterte.

Einen ersten Bescheid erließ die Agrarbehörde erst Anfang 2019 und begründete die lange Verfahrensdauer mit Personalmangel und der Komplexität des Verfahrens. Sie wies den Antrag Herrn W.s ab. Er bekämpfte die Entscheidung beim Landesverwaltungsgericht Kärnten, das den Bescheid noch im selben Jahr aufhob. Seitdem liegt der Akt wieder bei der Agrarbehörde ohne dass eine Entscheidung gefällt worden wäre. In einer schriftlichen Stellungnahme äußerte sich die Agrarbehörde, dass sich Herr W. bisher einer Lösung entzogen hätte, da im Hintergrund ein Nachbarschaftsstreit mitschwinge. Dem widersprach Herr W., er hätte sogar einem Parzellentausch zugestimmt.

Volksanwalt Walter Rosenkranz kritisierte die lange Verfahrensdauer bei der Agrarbehörde: „Unabhängig davon, ob sich eine einvernehmliche Lösung finden lässt, hat die Behörde eine Entscheidung zu treffen. Auch eine 18-monatige Dauer für ein fünfseitiges Gutachten ist eindeutig zu lange. Seit der Zurückverweisung des Verfahrens durch das Landesverwaltungsgericht im November 2019 haben sich keine komplizierten Zusammenhänge mehr ergeben, die einer baldigen Entscheidung entgegenstehen würden. Herr W. wartet seit dem Jahr 2015 auf eine Entscheidung über die Erweiterung seines Bringungsrechtes.“ Er hält die Dauer dieses Verfahrens für unzumutbar und fordert eine zeitnahe Entscheidung.

 

Nachgefragt: Lärm- und Geruchsbelästigung im Grazer Wohngebiet

Bereits zweimal sind im „Bürgeranwalt“ Beschwerden von Grazer Nachbarinnen und Nachbarn eines Industriegebiets wegen Lärm- und Geruchsbelästigung diskutiert worden. Ihr Wohngebiet ist von den Industriebetrieben nur durch die Mur getrennt.

Nach der Erstausstrahlung des Falls ergriff ein großes Unternehmen, das Kunststoffe verwertet zahlreiche Maßnahmen, um seine Lärmemissionen zu reduzieren. Eine Lärmschutzwand wurde errichtet, eine neue Ballenpresse und Elektrostapler angeschafft sowie eine spezielle Schulung aller Mitarbeitenden vorgenommen.

Lärmgutachten zeigten jedoch, dass Lärmspitzen nicht nur von dem Abfallwirtschaftsbetrieb, sondern auch einem zweiten Unternehmen, einem fleischverarbeitenden Betrieb, stammten. Bei beiden Betrieben sind auch immer wieder Geruchsbeeinträchtigungen bei der Nachbarschaft ein Thema.

Beim Geruch des Fleischwerks handle es sich um entweichenden Dampf der Fettschmelze. Mit diesbezüglichen Beschwerden sei der Magistrat Graz als Gewerbebehörde erstmals Ende 2021 konfrontiert worden. Ein Abluftfilter werde zeitnah eingebaut.

Volksanwalt Walter Rosenkranz wies in der Sendung darauf hin, dass die Abfallwirtschafts- und Gewerbebehörde nicht untätig gewesen wären: „Die Erwartungen der Gutachter an den Abluftfilter sind aber bescheiden. Zu befürchten ist, dass die Probleme noch nicht beendet sind und eine Zufriedenheit der Nachbarschaft kaum erreichbar sein wird.“ Er sieht die Fehler vor allem bei der Flächenwidmung in der Vergangenheit. Ein zu nahes Nebeneinander von Industrie- und Wohngebiet führt zwangsläufig zu Konflikten. Das Land als Abfallwirtschaftsbehörde und die Stadt Graz als Gewerbebehörde sowie die benachbarten Unternehmen können aber schadensbegrenzend wirken, indem sie Verbesserungsmaßnahmen setzen. Den Willen dafür sieht Volksanwalt Rosenkranz gegeben.