2.000. Fall der Sendung „Bürgeranwalt“

14. April 2021

Der 2.000. Fall, der in der Sendung „Bürgeranwalt“ besprochen wurde, handelt von einem verfahrenen Nachbarschaftskonflikt mit unangenehmen Konsequenzen. In Heiligenbrunn im Südburgenland ist ein Kanal verstopft, an dem insgesamt vier Grundstücke hängen. Ursprünglich gehörten die vier betroffenen Häuser der Republik Österreich und lagen auf einem gemeinsamen Grundstück nahe der ungarischen Grenze. Dort wohnten einst Zollbeamte und deren Familien. 1998 wurde das Grundstück verkauft, in vier Teile geteilt, parifiziert und weiterverkauft. Auf einem der Grundstücke liegt der Zugang zu jenem Kanal, der nun verstopft ist. Frau T., in deren Garten sich der Zugang zu diesem Kanal befindet, verwehrt jedoch dem Räumungsunternehmen den Zutritt zu ihrem Grundstück. Die anderen drei Anrainerinnen und Anrainer sind wegen der in ihren Häusern aufgestauten Fäkalien verzweifelt. Volksanwalt Werner Amon sieht die Bezirkshauptmannschaft Güssing in der Pflicht, das Problem zu lösen.

Die Betroffenen verspüren einen starken Leidensdruck. An der Hauptleitung scheint ein Gebrechen vorzuliegen, das zu einer Verstopfung des Kanals führt. Die Fäkalien können daher nicht abfließen und überfluten regelmäßig die Keller der Anrainerschaft. Besonders betroffen sind die schwer herzkranke Frau S. und ihr fast 100-jähriger Lebensgefährte. An vielen Tagen kann das gehbehinderte Paar das eigene Klo nicht benutzen. Besuch schicken sie in den Wald. Frau S. hat mehrmals versucht das Problem zu lösen und ein Kanalreinigungsunternehmen beauftragt die Verstopfung zu beheben. Doch die Arbeiter mussten jedes Mal unverrichteter Dinge wieder abziehen, da die Nachbarin auf deren Grundstück der Kanalzugang liegt, den Zutritt zu ihrem Grundstück verwehrte. Dennoch musste Frau S. das Reinigungsunternehmen bezahlen. Auch dem Bürgermeister und der Polizei gewährte die Nachbarin keinen Zugang.

Verzweifelt wandten sich die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer an die Volksanwaltschaft. Volksanwalt Werner Amon hat sich der Sache angenommen und stellte im Studio klar, dass hier eindeutig die Bezirkshauptmannschaft tätig werden müsse, da sie nach dem burgenländischen Kanalanschlussgesetz und dem Wasserrechtsgesetz für die Wartungsarbeiten zuständig sei und nicht die Gemeinde. „Es ist unverständlich, warum die Bezirkshauptmannschaft das hier nicht durchsetzen kann“, so Amon. In einer schriftlichen Stellungnahme teilte die Bezirkshauptfrau mit, dass es nun eine Einwilligung der Nachbarin gäbe, diese Wartungsarbeiten durchzuführen. Erst bei Verweigerung kann die BH gegebenenfalls mit weiteren Zwangsmaßnahmen vorgehen. „Es besteht hier die Gefahr der Gewässerverunreinigung und deswegen muss die Bezirkshauptmannschaft von Amts wegen handeln“, unterstrich Volksanwalt Amon die Dringlichkeit der Situation.

Nachgefragt: Gibt es eine Lösung bei den beiden Helikopter Grundstücken am Irrsee und im Feistritztal?

Volksanwalt Amon berichtete im Studio, was sich bei sogenannten Helikopter-Grundstücken am Irrsee in Oberösterreich und im steirischen Feistritztal nach der Sendung getan hat. In beiden Fällen haben Hausbesitzerinnen und -besitzer beklagt, dass ihnen die Zufahrt zu ihren Häusern von den Nachbarinnen und Nachbarn oder wegen einer Widmungsproblematik verwehrt wird. Sie könnten nur mit einem Helikopter rechtlich korrekt zum Eigenheim gelangen. Nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio zeichnen sich in beiden Fällen nun konkrete Lösungen im Sinne der Betroffenen ab.