Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung regelt die interne Organisation der Volksanwaltschaft und die Arbeitsabläufe im Detail. Sie legt auch fest, welche Entscheidungen die Volksanwälte kollegial, also gemeinsam, treffen.
Die Volksanwaltschaft hat sich gemäß bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen eine Geschäftsordnung sowie eine Geschäftsverteilung zu geben. Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und die Geschäftsverteilung erfordert Einstimmigkeit der Mitglieder der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft hat in ihrer Geschäftsordnung auch die Geschäftsordnung der Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates zu regeln.
Die Geschäftsordnung legt fest, dass die Mitglieder der Volksanwaltschaft regelmäßig Sitzungen abzuhalten haben. Die Geschäftsordnung setzt auch die Aufgaben der Kommissionsleiterinnen und Kommissionsleiter fest und regelt die genaueren Bestimmungen für die Durchführung ihrer Kontrollbesuche. Des Weiteren definiert sie Aufgaben, Zusammensetzung und Funktionsdauer des Menschenrechtsbeirates.