Weigerung der Polizei, eine Anzeige aufzunehmen
Im Garten einer Oberösterreicherin hatten eines Nachts offenbar Vandalen einen Marillenbaum beschädigt und außerdem ein kunstvoll angelegtes Blumenbeet verwüstet. Die am nächsten Tag herbeigerufene Polizei weigerte sich jedoch, eine Anzeige aufzunehmen, da die Frau nur eine Vermutung über den Täter anstellen konnte. Auch das verwüstete Blumenbeet stellte für den Polizisten keine Sachbeschädigung dar, sondern wurde von diesem mit einem Sturmschaden erklärt. Fotos zu machen, habe der Polizist ebenfalls unterlassen.
Die Frau beschwerte sich bei Volksanwalt Walter Rosenkranz, da sie den Eindruck hatte, den Täter selbst ausforschen zu müssen, ehe sie ihn anzeigen könnte, zumal es in den Tagen bevor das Blumenbeet zerstört worden war, auch keinen Sturm gegeben hatte.
Die vom Innenministerium eingeholte Stellungnahme zu dem Fall ergab schließlich, dass die herbeigerufenen Beamten keine Hinweise auf eine Sachbeschädigung feststellen konnten. Einige Blüten der Blumen seien in die gleiche Richtung in etwa der gleichen Höhe abgeknickt gewesen, was augenscheinlich auf den in der Nacht zuvor stark wehenden Wind zurückzuführen gewesen sei. Bezüglich des Risses in der Baumrinde hätten sie einen Witterungseinfluss angenommen.
Zum Vorwurf, ein Beamter hätte der Frau gedroht, dass ihre Beschuldigung des Nachbarn teuer werden könne, habe es sich hierbei lediglich um eine sogar gebotene Aufklärung über die rechtlichen Konsequenzen einer Verleumdung gehandelt. „Teilweise wurde der Frau mit ihrer Beschwerde jedoch rechtgegeben, da der Polizist trotzdem Fotos machen und die Staatsanwaltschaft verständigen hätte müssen“, erklärt der zuständige Volksanwalt Walter Rosenkranz.