Vorsitzwechsel
Mit 1. Juli 2012 stehen wichtige Veränderungen in der Volksanwaltschaft an. Neben dem routinemäßigen Wechsel des Vorsitzes von Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek zu Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits macht die Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) die Volksanwaltschaft zum "Menschenrechtshaus der Republik".
Der Juli bringt für die Volksanwaltschaft neben dem gewohnten Vorsitzwechsel somit die größte Kompetenzerweiterung seit ihrem Bestehen und damit historische Änderungen. Die OPCAT-Umsetzung überträgt den Mitgliedern der Volksanwaltschaft Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude Brinek und Mag. Terezija Stoisits nun auch die Aufgabe, sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte einzusetzen. "Die intensive Vorbereitung ist erfolgreich und zeitgerecht abgeschlossen" berichtet Stoisits und verweist dabei auf die Neubildung des Menschenrechtsbeirates sowie die Besetzung der sechs Besuchskommissionen, die in Zukunft alle Orte der Freiheitsentziehung, wie etwa Justizanstalten, Psychiatrien oder auch Pflegeheime kontrollieren werden. Darüber hinaus überprüft die Volksanwaltschaft in Umsetzung von Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention auch Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern.
"Für dieses breite Mandat sind wir gut gerüstet" zeigt sich die Volksanwältin überzeugt, und verspricht weiterhin "eine engmaschige Kontrolle in allen Handlungsbereichen der Polizei, insbesondere der Schubhaft". "Durch ein neues Amtsverständnis, konsequente inhaltliche Arbeit und die nötige Öffentlichkeit wird die Volksanwaltschaft schon bald in die neue Rolle als Menschenrechtshaus der Republik hineinwachsen" ist Stoisits überzeugt.
Am "Kerngeschäft" der Volksanwältinnen und des Volksanwaltes werde sich nichts ändern, erläutert die neue Vorsitzende der Volksanwaltschaft anlässlich des alljährlichen Wechsels der Vorsitzfunktion, der ihr neben diversen administrativen Agenden auch die Vertretung der Institution nach außen überträgt. "In gewohnter Art und höchster Qualität" werde sich die Volksanwaltschaft weiterhin der Probleme der Bürgerinnen und Bürger mit der österreichischen Verwaltung annehmen, betont Stoisits, die in den vergangenen Monaten insbesondere auf die Situation von so genannten "PutativösterreicherInnen" und diskriminierende Regelungen im Staatsbürgerschaftsrecht bei unehelichen Kindern hingewiesen hatte.