Volksanwaltschaft setzt 24-Stunden-Intensivpflege zuhause für Salzburger durch

9. April 2025

Günter S. hatte einen schweren Unfall, seitdem ist er querschnittgelähmt. Das Land Salzburg weigerte sich, die notwendige 24-Stunden-Intensivpflege zuhause zu finanzieren. Er und seine Familie haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt – und die Kritik von Volksanwalt Achitz hat gewirkt: Günter S. kann wieder bei seiner Familie leben. Die Intensivpflege wurde zumindest befristet bewilligt.

„Ich warte seit drei Monaten ohnmächtig. Bitte helfen Sie mir!“, hatte er in einer ORF-„Bürgeranwalt“-Sendung Anfang März noch appelliert. Nun ist er wieder zuhause. „Ich hoffe weiterhin auf eine unbefristete Bewilligung der Intensivpflege zuhause, damit für Günter S. und seine Familie die Zeit der Unsicherheit ein Ende hat“, so Volksanwalt Bernhard Achitz.

Details zum Fall von Günter S. finden Sie hier.

Land und Krankenkasse sollen sich im Hintergrund ausmachen, wer wieviel zahlt

Betroffene wenden sich immer wieder in solchen Fällen an die Volksanwaltschaft. „Dank mehrerer Höchstgerichtsurteile ist klar: Wenn die Betroffenen nicht ins Heim wollen, sondern lieber zuhause bei ihren Familien leben wollen, dann sind Land und Sozialversicherung gemeinsam verpflichtet, die teure Intensivkrankenpflege zuhause zu finanzieren“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Man hat ein Recht darauf, zuhause gepflegt zu werden. Land und Krankenkasse sollen das rasch ermöglichen und sich bitte nachher ausmachen, wer wieviel von den Kosten übernimmt. Die Familien der Betroffenen bleiben ohnehin trotzdem auf hohen Kosten sitzen.“

Natürlich wäre es sinnvoll, wenn es für solche Fälle eine österreichweit einheitliche Lösung gäbe, an die sich alle Länder und alle Sozialversicherungsträger halten würden. Darauf können die Betroffenen aber nicht warten. „Ich kann die Standard-Ausrede nicht mehr hören, dass da der Bund etwas machen sollte. Zuständig sind ganz eindeutig die Länder und die Krankenkassen“, sagt Achitz.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.