Volksanwalt Kräuter über menschenrechtliche Standards in Pflegeheimen

25. Juni 2019

Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz zum Thema „Pflege neu aufgestellt“ in Wien erläuterte Volksanwalt Günther Kräuter das Mandat der Volksanwaltschaft im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle und brachte zahlreiche Beispiele aus der Praxis. So ergaben die Kontrollen der Expertenkommissionen der Volksanwaltschaft in Alten- und Pflegeheimen, dass in fast 50 Prozent der Einrichtungen zu wenig diplomiertes Personal im Nachtdienst vorhanden ist. Insbesondere ging Kräuter dabei auf konkrete Empfehlungen der Volksanwaltschaft ein:  „Da wir in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft leben, ist Personalmangel eines der Hauptprobleme. Und dieses Problem wird immer akuter.“

Im Rahmen der Tagung tauschten sich Expertinnen und Experten unter anderem über innovative Versorgungsmodelle, Qualitätskriterien in der 24-Stunden-Betreuung und über Maßnahmen aus, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Mag. Manfred Pallinger, Sektionschef im Sozialministerium präsentierte aktuelle Zahlen und Pläne der Regierung.   Volksanwalt Kräuter betonte, dass „beim Thema Menschenwürde in der Pflege aus Sicht der Volksanwaltschaft niemals finanzielle Überlegungen ausschlaggebend seien, sondern ausschließlich menschenrechtliche Standards.“