Volksanwältin Schwetz: Bürger wurde nicht über Erledigung seines Antrags informiert

12. Februar 2025

Ein 76jähriger Wiener beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft, da er bei der Stadt Wien um Errichtung eines kennzeichengebundenen Behindertenparkplatzes angesucht hatte, was sich jedoch über mehrere Jahre hinzog: Zweimal sei sein Ansuchen ohne schriftliche Verständigung oder Begründung einfach zurückgestellt worden, ein weiteres, anfangs Februar 2024 gestelltes Ansuchen hätte zwar zu einem Lokalaugenschein geführt, jedoch ohne dass sich offenkundig etwas geändert hätte. Auch seine Anfragen diesbezüglich seien nicht beantwortet worden. Der Beschwerdeführer hatte eine 70%ige Behinderung und gab weiters an, dass es in der Nähe seiner Wohnung im 21. Bezirk keine öffentlichen Verkehrsmittel gäbe, er zur nächsten Haltestelle einen Fußweg von ca. 1 km hätte und es aufgrund einer anliegenden Kleingartenanlage außerdem kaum Parkmöglichkeiten gäbe.

Die Stadt Wien antwortete in ihrer Stellungnahme, dass die Nachreichung von erforderlichen Unterlagen sowie deren anschließende Prüfung länger gedauert habe. Die Ortsverhandlung im April 2024 sei positiv abgeschlossen und die entsprechende Verordnung im Sommer erlassen worden. Die Behindertenzone wäre zwischenzeitlich durch die MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) am 15.10.2024 kundgemacht worden und der Beschwerdeführer nütze diese auch.

Da der Beschwerdeführer trotz seiner Nachfragen per E-Mail allerdings bis Oktober nicht über das ab Sommer feststehende, positive Ergebnis seines Anliegens informiert worden war, wurde seitens der Volksanwaltschaft ein Missstand festgestellt. „Wir hoffen, dass dieser Fall auch zum Anlass genommen wird, dass Bürgerinnen und Bürger künftig auch bei einer positiven Erledigung ihres Anliegens zeitnah informiert werden“, fasst Volksanwältin Elisabeth Schwetz zusammen.