Verschmutzte Hausfassade durch Schmieden

21. Mai 2016

Anlässlich dieser Veranstaltungen werden zahlreiche offene Feuerstellen am Hauptplatz von Ybbsitz aufgebaut, die weder über einen Abzug noch über Filteranlagen verfügen. Die Folgen sind schmierige Rußablagerungen auf der Fassade und bei geöffnetem Fenster auch im Haus. Das Angebot der Gemeinde, die Fassade nach den Veranstaltungen zu waschen, sei aus Sicht der Hauseigentümer keine geeignete Maßnahme, da die Bausubstanz langfristig darunter leiden würde. Der Bürgermeister spricht von „Brauchtum“ und verweist auf das UNESCO-Kulturerbe, daher wäre eine Genehmigung nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz nicht nötig.

Volksanwältin Brinek sieht das anders: „Diese Veranstaltungen sind selbstverständlich nach dem Veranstaltungsgesetz zu genehmigen. Dabei ist zu prüfen, ob es zu unzumutbaren Belästigungen für Anrainer kommt bzw. wie diese vermieden werden können. In diesem Fall sind wir nicht nur mit einer Belästigung, sondern gar mit Beschädigung von Eigentum konfrontiert.“ In diesem Zusammenhang verweist sie auf ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten, das „enorme Verschmutzungen“ bestätigt. Die Volksanwältin hält darüber hinaus fest: „Schmiedeweihnacht und Ferraculum sind sicher nicht als Volksbrauchtum im Sinne des Gesetzes einzuordnen. Damit wäre z.B. ein Maibaum oder eine Fronleichnamsprozession gemeint. Auch den Hinweis auf das UNESCO-Kulturerbe lasse ich nicht gelten. Weder wurde der Standort der Festivität festgehalten noch war damit gemeint, dass Nachbarinnen und Nachbarn geschädigt werden.“ Die Volksanwältin fordert abschließend ein Genehmigungsverfahren, im Zuge dessen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Rauch- und Rußbeeinträchtigung festgehalten werden oder gegebenenfalls die Suche nach einem anderen Standort.

 

Nachgefragt: Streit um Wirtschaftsförderung für ein Hotel.

Im Fall jenes niederösterreichischen Hoteliers, der eine zuvor versprochene Wirtschaftsförderung in der Höhe von 30.000 Euro von der Gemeinde nicht vollständig ausbezahlt bekam, obwohl er alle zuvor festgelegten Vorgaben erfüllt hatte, gibt es gute Nachrichten. Volksanwältin Brinek kann berichten, dass sich die Gemeinde Lanzenkirchen nach neuerlicher Befassung dazu entschlossen hat, die zugesagte Förderung im vollen Umfang zu gewähren.