Verbot von Neonicotinoiden für Bienenschutz zulässig
„Aus Sichtweise der Volksanwaltschaft ist die Verankerung eines gesetzlichen Verbotes von Pflanzenschutzmitteln, welche Wirkstoffe aus der Gruppe Neonicotinoide enthalten, sowohl zulässig als auch sachlich gerechtfertigt“, sagt die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits. „Der Landwirtschaftsminister sollte zumindest ein Verfahren in die Wege leiten, mit dem die Zulassung neonicotinoid-hältiger Pflanzenschutzmittel überprüft wird“, so Stoisits weiter.
Die Volksanwaltschaft verweist auf den europarechtlichen Rahmen, der es EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, bestimmte Pflanzenschutzmittel zu verbieten. „Die prinzipielle Genehmigung von Wirkstoffen wie Neonicotinoiden für Pflanzenschutzmittel wird auf europäischer Ebene geregelt. Die Entscheidung, ob derartige Pflanzenschutzmittel zugelassen und in Verkehr gebracht werden, ist jedoch bei den Mitgliedsstaaten angesiedelt“, erläutert Stoisits.
Nach der entsprechenden EG-Verordnung sind dabei die Auswirkungen eines Pflanzenschutzmittels auf Honigbienen zu berücksichtigen. „Mitgliedsstaaten können die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels jederzeit ändern, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass sich dieses schädlich auf die Gesundheit von Mensch oder Tier auswirkt“, so Stoisits. „In Hinblick auf diese europarechtlichen Vorgaben spricht daher nach Auffassung der Volksanwaltschaft nichts gegen ein nationales Verbot von Neonicotinoiden durch den Gesetzgeber“, sagt Stoisits.
Die Volksanwaltschaft hat dem Nationalrat eine entsprechende Stellungnahme übergeben, die im Petitionsausschuss am 5. Juni 2013 behandelt wurde. Der Ausschuss befasste sich mit der Petition zum Thema „Neonicotinoide in Österreich verbieten“. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen beeinträchtigen Neonicotinoide den Orientierungssinn von Bienen, machen sie für Parasiten anfälliger und stellen eine massive Bedrohung für sie dar. Dies konnte die Volksanwaltschaft bei einem österreichischen Imker beobachten, der sich im Jahr 2011 an die Volksanwaltschaft wandte. Er klagte über den Verlust bei seinen Bienenvölkern, den er mit dem Einsatz von Neonicotinoiden in seiner Region in Zusammenhang brachte.
Die Volksanwaltschaft hatte diese Beschwerde zum Anlass genommen, die Problematik der Bienenschäden durch Neonicotinoide auf europäischer Ebene untersuchen zu lassen. Nach Einleitung eines Prüfverfahrens des Europäischen Bürgerbeauftragten, hat die EU-Kommission im April 2012 entsprechende Verfahrensschritte in die Wege geleitet. Überprüft wird, ob geeignete Maßnahmen gesetzt wurden, um die Genehmigung von Neonicotinoiden einzuschränken oder zu widerrufen. Die Volksanwaltschaft hat überdies ein Verfahren auf nationaler Ebene eingeleitet. Sie untersucht, warum es der Landwirtschaftsminister bisher unterlassen hat, die Zulassung von neonicotinoid-hältigen Pflanzenschutzmitteln zu überprüfen. „Die abschließende Stellungnahme des Bundesministers ist noch ausständig“, schließt Stoisits.