Stoisits: Lärmbelästigung durch einen Gewerbebetrieb
Lärmbelästigung durch einen Gewerbebetrieb
Die Nachbarschaft eines Obst- und Gemüsegroßhandels beschwerte sich über Dieselabgase, Vibrationsgeräusche und die stundenlang laufenden Motoren. Schlaf wäre durch die laufenden Aggregate und die nächtlichen Lieferungen fast unmöglich. Seit etwa 10 Jahren sei die Lage besonders schlimm, weil Zweigstellen geschlossen und der Betrieb in Wels konzentriert worden sei. Die Nachbarschaft sei mit einem doppelt bis dreifachen LKW Aufkommen konfrontiert. Die Hauptprobleme: Laufen lassen der Motoren und die Zu- und Abfahrten der LKWs. Die Firma schlage immer wieder neue Projekte zur Verbesserung vor, die aber letztlich nicht eingereicht würden. Wenn es zu laut sei, könne die Nachbarschaft nur die Polizei rufen oder sich direkt bei den LKW-Lenkerinnen und -lenkern beschweren.
In ihrem Schreiben an den „Bürgeranwalt“ schlägt die Firma wieder ein neues Projekt vor, das die Erhöhung der Lärmschutzwand beinhaltet. Laut Expertenmeinung wäre das zumindest ein Beitrag zur Verbesserung. Die Nachbarschaft fordert aber auch eine Änderung der Lieferzeiten und des Anfahrtsweges.
Volksanwältin Stoisits: „Der Betrieb ist zwar die Ursache für diese Probleme, die Volksanwaltschaft prüft aber die Arbeit der Behörde. Die Bezirkshauptmannschaft ist bemüht, die bisher gesetzten Schritte haben aber nur dem Unternehmen geholfen. Der Bescheid ist aus dem Jahr 1994, jetzt ist 2010 und die Lärm- und Gesundheitsbelastungen entstehen täglich. Ständig werden Anträge in Aussicht gestellt, aber nicht eingebracht – die Bezirkshauptmannschaft kann so weder ablehnen noch genehmigen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn Projekte vorhanden sind, warum wird so viel Zeit verschwendet? Warum werden die Anträge nicht eingereicht? Das Problem darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden"
Nachgefragt Turnunfall
Ein Volksschüler hatte sich im Turnunterricht beim Hinaufklettern auf einen so genannten Kasten schwer verletzt. Wegen eines komplizierten Drehbruchs im Oberschenkel musste er 13 Wochen ein Metallgerüst tragen, das mit vier Schrauben am Oberschenkelknochen befestigt war. Ob Schäden zurückbleiben, konnte man noch nicht sagen, weil der Bub im Wachstum ist.
Die Eltern warfen den Lehrerinnen und der Schulleitung fehlendes Krisenmanagement vor: Das Lehrpersonal hätte nicht genau aufgepasst, außerdem habe man den Buben beim Wiedereinstieg in den Unterricht nicht ausreichend unterstützt. Darüber hinaus stellte sich für die Eltern die Frage, wer für die Kosten für Medikamente und Therapien aufkomme, auch Schmerzengeld habe ihr Sohn keines bekommen. Beim Landesschulrat und beim Unterrichtsministerium blitzten die Eltern des Kindes ab.
Im Ministerium habe man den Eltern zu einer Amtshaftungsklage geraten. Für Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits ist das ein aussichtsloser Weg, da nach dem Dienstgeberhaftungsprivileg die Lehrerinnen nur bei Vorsatz haften - und Absicht sei in diesem Fall auszuschließen. In der Bürgeranwaltssendung vom 29. Mai 2010 stellte der Vertreter des Ministeriums eine Überprüfung in Aussicht, ob eine außerordentliche Unterstützung nach dem Schülerbeihilfegesetz geleistet werden kann.
In der aktuellen Sendung freute sich Volksanwältin Stoisits: „Es hat Geld für die Familie gegeben. Das Unterrichtsministerium zahlte zur Milderung es tatsächlichen Aufwandes 2.500 Euro aus. Dem Buben geht es immer besser, die Familie ist zufrieden. Ich freue mich, dass der Fall so gut ausgegangen ist und bedanke mich beim Unterrichtsministerium."