Stoisits: Gebühren
Seit 17 Jahren war die Tochter von Herr N.N. verschwunden, als Bekannte sie plötzlich in Wien gesehen haben wollten. Herr N.N. wandte sich am 2. August via Online Formular an den Bürgerservice der Stadt Wien und bat um Hilfe bei der Suche. Er erhielt wochenlang keine Antwort, bis am 21. September ein behördliches Schriftstück eintraf. Zu Herr N.N.s Entsetzen wurden ihm mit dem Brief Gebühren in der Höhe von 13,20 Euro plus drei Euro Verwaltungsabgabe vorgeschrieben – für einen Notstandshilfeempfänger eine unerwartete Belastung.
Der Rsa-Brief an Herrn N.N. kam direkt vom MA 62 (Zentrale Meldeauskunft). Der Bürgerdienst hatte ohne das Wissen und den Willen von Herrn N.N. seine Anfrage an die gebührenpflichtige Meldeauskunft weitergeleitet. Herr N.N. wurde weder von der Weiterleitung der Daten noch von der Gebührenpflicht verständigt.
Der Betroffene, der als Bezieher von Notstandshilfe unter angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, konnte dieses Vorgehen nicht nachvollziehen und wandte sich an Volksanwältin Stoisits. Im Prüfverfahren stellte sich heraus, dass war zwar im Internet Informationen über die Gebührenpflicht vorhanden sind, Personen bei Anfragen aber nicht deutlich darauf aufmerksam gemacht werden.
In der Stellungnahme bedauerte die Bundesministerin für Inneres die entstandenen Schwierigkeiten. Volksanwältin Stoisits ist erfreut über die weiteren Entwicklungen: „Die Gebühren sind bereits an Herrn N.N. rücküberwiesen worden und das Bundesministerium will in Zukunft ausdrücklich auf die Gebührenpflicht hinweisen“.