STOISITS: DEGRADIERT – HOTEL ZU UNRECHT HERABGESTUFT?
In Waidring in Tirol hat die Familie Jungvogel viel Geld in den Ausbau ihres Dreistern-Familienbetriebs Brandtnerhof, welchen sie seit bereits 30 Jahren führt, investiert: Das Dachgeschoss des Hotels wurde zu einem dritten Stockwerk mit einer Sauna ausgebaut, und der Keller wurde zu einem Après-Ski-Lokal umfunktioniert. Dennoch erkannte die Wirtschaftskammer 2004, kurz nach dem Umbau, dem Hotel einen Stern ab. Aus dem Dreisternbetrieb wurde ein Zweisternbetrieb. Als Begründung gab die Wirtschaftskammer an, dass das Fehlen eines Hotellifts ausschlaggebend für die Aberkennung des dritten Sterns gewesen sei.
Für den Hotelier ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar: Bei der gegebenen Gebäudestruktur des Hotels wäre der Einbau eines Lifts wenig sinnvoll. Würde man den Liftstopp auf Geschosshöhe einbauen, würden Gästezimmer verloren gehen. Die Gäste eines Reisebusses könnten nicht mehr als Gruppe im Hotel untergebracht werden. Ein Liftstopp im Zwischenstockwerk würde keine Vorteile für die Gäste bringen. Die Wirtschaftskammer Österreich beharrt jedoch auf dem Kriterium des Hotellifts – nur ein Hotellift kann dem Hotelbetrieb den gewünschten dritten Stern ermöglichen. Außerdem würden gängige Kategorisierungskriterien angewandt.
Der Hotelbetrieb sei wegen des fehlenden Sterns von gewaltigen finanziellen Verlusten betroffen: Laut einer Umfrage der Wirtschaftskammer Österreich suchten rund 21% der Gäste einen Dreisternbetrieb und nur 7% einen Zweisternbetrieb. Vor der Degradierung habe Herr Jungvogel mit einer dreimal größeren Nachfrage rechnen können als jetzt. Auch werde der Betrieb nicht mehr als Qualitätsbetrieb bezeichnet, und auf den Internetseiten der regionalen Tourismusverbände sei er schwer zu finden. Die Existenz des Betriebs sei generell gefährdet sowie auch die Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen.
Volksanwältin Stoisits kritisierte in der Sendung vor allem die Hintergründe der Degradierung: Der Betrieb eines Hoteliers wird nach dem Tätigen großer Investitionen von der eigenen Interessensvertretung heruntergestuft. Zuvor hatte sich die Wirtschaftskammer Österreich auf europäischer Ebene federführend für Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Kategorisierungskriterien in der Hotellerie stark gemacht. Österreich hatte sich massiv für europaweit vereinheitlichte Kategorisierungskriterien eingesetzt, was der Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich in der Studiodiskussion auch bestätigte. Gemäß diesen Kriterien wäre der Familienbetrieb in Waidring noch immer ein Dreisternehotel. Die strengeren Regelungen in Österreich gestehen ihm jedoch nur zwei Sterne zu. In Grenznähe befinden sich deutsche Hotels, die trotz gleicher oder geringerer Ausstattung als Dreisternebetriebe ausgewiesen sind. Deutschland hält sich nämlich an die europäischen Kategorisierungskriterien.
Für Volksanwältin Stoisits bleibt es völlig unverständlich, dass sich die Wirtschaftskammer Österreich als Interessensvertretung für eine europäische Kriterienharmonisierung einsetzt, in Österreich aber gleichzeitig strengere Kriterien beibehält und so einen Wettbewerbsnachteil für österreichische Betriebe verursacht und der österreichischen Wirtschaft schadet.
Nachgefragt – Kommt seit 15 Jahren versprochener Sportplatz?
Vor knapp einem Jahr berichtete der Bürgeranwalt über eine Hauptschule in Pöchlarn in Niederösterreich, welcher von der Gemeinde 1992 die Errichtung eines Sportplatzes versprochen worden war. Damals mussten der Pausenhof und der Außensportplatz einem neuen Turnsaal und neuen Volksschulräumlichkeiten weichen. Laut Lehrplan muss nach Möglichkeit bei jedem Schulgebäude ein Sportplatz, wo auch im Freien Sport unterrichtet werden kann, gegeben sein. Der Turnlehrer, der sich sehr für die Errichtung eines Sportplatzes engagierte, kritisierte auch, dass gewisse Lehrinhalte nur bedingt in Turnsälen vermittelt werden können.
Als mögliche Lösung für das Problem war der Stadtpark von Pöchlarn als Standort für den Sportplatz vorgesehen gewesen: Dieser steht jedoch wegen seinen Platanen unter Naturschutz. Die Gemeinde wies auch darauf hin, dass es einen stadteigenen Fußballplatz gäbe und die Gemeinde viele Sportvereine finanziell fördere, denen die SchülerInnen beitreten könnten. Der versprochene schuleigene Sportplatz blieb jedoch aus.
In der vergangenen Sendung kritisierte Volksanwältin Stoisits die fast 20 Jahre andauernde Säumigkeit der Gemeinde. Außerdem kritisierte die Volksanwältin, dass eine bereits bestehende Sportanlage verbaut worden war und der versprochene Ersatz nie gefolgt wäre.
In der aktuellen Sendung konnte Volksanwältin Stoisits von einer Lösung des Problems berichten: Jetzt wird doch im Stadtpark in Pöchlarn unter Wahrung des Naturschutzes ein Pausen- und Freizeitaufenthalt für die SchülerInnen ermöglicht. Die Gemeinde kümmert sich hier um die Sicherheit der SchülerInnen. Außerdem kam es Dank des Engagements des Bürgerbüros der Landesregierung Niederösterreich zu einem Behördengipfel, während dem über das Problem beraten und eine Lösung herbeigeführt wurde. Die Außensportanlagen der Landesberufsschule in Pöchlarn können nun von den Kindern der Hauptschule genutzt werden.