Sabine G. geht am Stock – aber für Behindertenausweis musste sie bis zum BVwG

14. Februar 2021

Volksanwalt Achitz: Sozialministeriumservice sollte jetzt Kriterien überdenken. Volksanwaltschaft leitet amtswegiges Prüfverfahren zum Vorgehen der Gutachterinnen und Gutachter ein

Sabine G. hat Multiple Sklerose und muss mit dem Auto in die Arbeit fahren. Mit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderung könnte sie gratis parken und müsste weniger weit zu Fuß gehen. Aber das Sozialministeriumservice hatte ihn nicht bewilligt. Das kritisierte Volksanwalt Bernhard Achitz in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" am 26. September 2020. Sabine G. blieb nur der Gerichtsweg, und das Bundesverwaltungsgericht gab ihr nun recht: "Das Bundesverwaltungsgericht ist der Argumentation der Volksanwaltschaft gefolgt. Wegen der ständigen Verschlechterungen ihres Gesundheits-zustands wird Sabine G. nun ein Parkausweis ausgestellt." Das Warten auf die Entscheidung hat Sabine G. aber nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld für Garagenplätze gekostet. Vom Sozialministerium fordert Achitz, dass Entscheidungsspiel-räume künftig gleich zugunsten der Betroffenen genützt werden, und dass den Gutachterinnen und Gutachtern entsprechende neue Richtlinien vorgelegt werden.

Sabine G. musste Monat für Monat 300 Euro für Garagenplätze ausgeben

Durch die Erkrankung an Multipler Sklerose ist G. in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und auf ihr Auto angewiesen. Schon kurze Fußwege sind eine große Herausforderung, ihren Gehstock hat G. immer dabei. "Ich schaffe den Weg ins Büro nur noch mit dem Auto“, schrieb die Sozialarbeiterin an die Volksanwaltschaft. Die Berechtigung, Behindertenparkplätze benutzen zu dürfen, wäre eine große Erleichterung.“ Um solche Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können, beantragte sie daher mehrfach beim Sozialministeriumservice die Eintragung der "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ in ihren Behindertenausweis. Bewilligt wurde ihr das nicht, weshalb sie zwei Parkplätze mieten musste, einen Zuhause, einen beim Arbeitsplatz. Kosten: 300 Euro im Monat.

Volksanwaltschaft prüft jetzt, wie Gutachterinnen und Gutachter des Sozial-ministeriumservice arbeiten

Sabine G. hatte auch kritisiert, dass Gutachten nur aufgrund der Aktenlage gemacht wurden – ohne sie zu untersuchen. Volksanwalt Achitz war nicht zum ersten Mal mit so einem Fall konfrontiert: "Die Volksanwaltschaft bekommt immer wieder Beschwerden, wo Menschen mit Gutachtern des Sozialministeriumservice unzufrieden sind und sehr lange auf Termine warten müssen. Und dann sind die Begutachtungen oft sehr kurz und oberflächlich. Außerdem sind die Gutachter oft nicht sehr freundlich.“ Die Volksanwaltschaft hat daher ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet: "Wir schauen uns an, nach welchen Richtlinien die medizinischen Gutachterinnen und Gutachter ihre Vorschläge erstellen, wie viel sie bezahlt bekommen und wie viel Zeit sie sich nehmen.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.