Probleme bei der 24-h-Betreuung

27. Jänner 2018

Der Sohn einer 94-jährigen Salzburgerin wandte sich hilfesuchend an die Volksanwaltschaft, als die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung seiner Mutter eingestellt wurde. Ausgehend von diesem Fall diskutierte Volksanwalt Dr. Günther Kräuter mit Vertretern des Sozialministeriums, der Wirtschaftskammer und des Konsumentenschutzes über notwendige Verbesserungen bei der 24-h-Betreuung.

Zuschusses zur Finanzierung der 24-h-Betreuung

Wenn hilfs- und pflegebedürftige Menschen zu Hause betreut werden, können sie ein Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-h-Betreuung in der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumsservice (SMS) einbringen. Die 94-jährige Salzburgerin erhielt zur Finanzierung der Betreuung einen Förderungsbetrag in der Höhe von 550 Euro monatlich und wurde von zwei Personenbetreuerinnen, die von einer privaten Agentur vermittelt wurden, in ihrer häuslichen Umgebung versorgt. Bis zum Eintreffen eines Schreibens des SMS Salzburg im Juni 2017 funktionierte jahrelang alles klaglos. In diesem Schreiben forderte das SMS eine Rückzahlung des Zuschusses von 2014 bis 2016. Grund hierfür seien fehlende Meldungen über Betreuerwechsel an die Behörde. Außerdem unterbrach man die Überweisung der Förderung bis zur Klärung des Sachverhaltes.

Mehr Beschwerden über die 24-h-Betreuung

Nicht nur die Zahl der Personen, die zu Hause betreut werden wollen, steigt. Bei der Volksanwaltschaft häufen sich die Beschwerden über die 24-h-Betreuung. Dabei geht es um die mangelnde Qualität der Betreuerinnen, Versäumnisse und Fehler der Vermittlungsagenturen oder wie im gegenständlichen Fall um eine Rückforderung und Einstellung der Förderung.

Laut Sektionschef Pallinger vom Sozialministerium soll die Förderung den Pflegebedürftigen eine Wahlfreiheit geben. Mithilfe derer können sie entscheiden, ob sie zu Hause bleiben oder stationär in eine Einrichtung aufgenommen werden. Ob eine Person 275 Euro für einen Betreuer oder 550 Euro für zwei Betreuer erhält, hängt davon ab, ob Nachweise über die Gewerbeberechtigung, die Wohnsitzmeldung und die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Betreuer erbracht werden. Die betreuende Person muss somit bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versichert sein.

Hierbei kommt es laut Volksanwaltschaft oft zu Komplikationen, wenn sich die Betreuerinnen etwa von der Sozialversicherung abmelden und die zu betreuenden Personen von der Abmeldung nicht informiert werden.

VA fordert Reform der 24-h-Betreuung

Volksanwalt Kräuter betont, dass die Beschwerden nicht nur die Finanzierung betreffen. Die Personenbetreuerinnen können sich nur schlecht verständigen oder verfügen über keine entsprechende Ausbildung. Es seien oft Frauen aus Rumänien oder der Slowakei, die vorher nicht wissen, dass sie sich um teilweise schwer pflegebedürftige oder demenzkranke Menschen kümmern müssen. Volksanwalt Kräuter hat bereits im Herbst letzten Jahres im Rahmen einer Pressekonferenz Forderungen aufgestellt. „Die Sozialversicherung der Bauern führt angekündigte Hausbesuche im Bereich 24-h-Betreuung durch. Laut Sozialministerium sei dabei in 99,9 % der Fälle alles in Ordnung. Das glaubt niemand!“, so der Volksanwalt.

Längerfristig tritt er daher im Sinne des präventiven Schutzes von Menschenrechten für unangekündigte Kontrollen auch im Bereich der 24-h-Betreuung ein, für verbindliche Qualitätskriterien für Agenturen in Form eines Gütesiegels und aufgrund des demographischen Wandels und der steigenden Zahl an über 80-Jährigen für die Erhöhung des Pflegegeldes zur Sicherung der Pflegefinanzierung.

Abschließend weist der Sektionschef darauf hin, dass im neuen Regierungsprogramm eine Reform der 24-h-Betreuung angedacht ist und in den nächsten Monaten diskutiert werden wird.

Der Fall der 94-Jährigen Salzburgerin wurde noch in der Sendung gelöst. Nach Einschreiten der Volksanwaltschaft hat das Sozialministerium den Fall erneut geprüft und die Förderung in voller Höhe weitergewährt.