Lärm trotz neuer Lärmschutzwand

4. Juni 2016

Zuvor gab es eine nicht mehr zeitgemäße Lösung – ein angeschütteter Erdwall mit Holzträgern, der dank der Bepflanzung mit Blumen und Gewächsen an der Außenwand niemanden störte. Das Provisorium wurde 2014 durch moderne Lärmschutzwände aus Beton ersetzt, im Bereich der Ausfahrt besteht allerdings weiterhin ein Sichtschutz aus Holzlatten. Eine Lärmmessung der ASFINAG ergab eine Lärmreduzierung - je nach örtlicher Lage – zwischen einem und vier Dezibel. Allerdings ist erst ein Bereich ab drei Dezibel für das menschliche Ohr deutlich wahrnehmbar. Hinzu kam, dass die ursprüngliche Messung aus 2011 zur Tageszeit, jene aus 2015 zur Nachtzeit vorgenommen wurde. Die Anwohnerinnen und Anwohner bezweifelten daher die Vergleichbarkeit.

Die Vertreter der ASFINAG zeigten in der Studiodiskussion Verständnis für die Beschwerden, jedoch sei der Lärm nicht „wegzuzaubern“, man könne nur zu seiner Reduzierung beitragen. Die ASFINAG werde sich aber bemühen, Betroffenen zu helfen. Deshalb sei auch der Bau der neuen Lärmschutzwand im Jahre 2014 veranlasst worden. Volksanwalt Fichtenbauer entgegnete, dass gut gemeint oft das Gegenteil von gut geglückt sei. Durch den Umbau sei es zwar zu einer vermeintlich objektiven Verbesserung gekommen, das subjektive Empfinden der vom Lärm Betroffenen bestätige dies aber nicht.

Als Verbesserungsvorschlag für die Zukunft stellte die ASFINAG einen lärmarmen Asphalt im Streckenabschnitt in Aussicht. Man verwende seit wenigen Jahren ein neues Verfahren, das den Belag haltbarer mache und eine Geräuschreduktion von bis zu 4 Dezibel verspreche. Volksanwalt Fichtenbauer schlug darüber hinaus eine Geschwindigkeitsbeschränkung im betroffenen Streckenabschnitt vor. Auch die noch veralteten Lärmschutzwände an der Autobahnausfahrt sollten dringend erneuert werden.

 

Nachgefragt: Langwieriger Turnsaalausbau


Der Turnsaal des Wiener Gymnasiums Rahlgasse ist für den Turnunterricht zu klein. Deshalb müssen die Schülerinnen und Schüler zum Turnen in Turnsäle anderer Schulen ausweichen oder auf Aktivitäten im Freien setzen. Seit 2006 benützt das Gymnasium auch ein benachbartes Gebäude, in dem früher eine Volksschule untergebracht war. Doch auch der Turnsaal der ehemaligen Volksschule ist für den Unterricht nur bedingt geeignet, da er zu klein ist. Pläne über dessen Ausbau sind bereits seit 2006 in Diskussion. Im Jahr 2010 erhielt der Elternverein des Gymnasiums von der damaligen Präsidentin des Wiener Stadtschulrates eine Zusage über einen Baubeginn im Sommer 2011. Da es weiterhin zu Verzögerungen kam, wandten sich Vertreterinnen und Vertreter der Schule an die Volksanwaltschaft.

Im Februar 2013 wurde in der Sendung Bürgeranwalt berichtet: Ein Grund für die Bauverzögerungen lag in den bestehenden Eigentumsverhältnissen. Denn das Gebäude des Gymnasiums ist Bundeseigentum und wird von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verwaltet. Das ehemalige Volksschulgebäude gehört der Gemeinde Wien. „Der Umbau kann von der Bundesimmobiliengesellschaft nur dann vorgenommen werden, wenn sich die Liegenschaft auch im Bundeseigentum befindet“, erklärte die BIG damals. Die Gemeinde Wien und der Bund einigten sich deshalb auf einen Gebäudetausch. Die Gemeinde Wien überlässt dem Bund das Volksschulgebäude und erhält dafür ein anderes Bundesschulgebäude in Wien. Der Turnsaal sollte nach Abschluss der Planungs- und Bauphase in etwa zwei bis drei Jahren fertiggestellt sein.

Drei Jahre sind seither vergangen. Seit Februar 2016 sind zwölf Klassen, insgesamt rund 300 Buben und Mädchen, in einer anderen Schule untergebracht, damit Platz für den Umbau geschaffen werden konnte. Doch gebaut wird immer noch nicht. Der Stadtschulrat teilt in einem Schreiben mit, dass ein Mietvertrag zwischen Bund und Gemeinde Wien gerade zur Prüfung im Bundesministerium für Finanzen aufliege – und das seit April 2016. Für Volksanwalt Fichtenbauer unverständlich: Wenn ein Ergebnis nicht bald vorliegt, gehe die für den Umbau ideale schulfreie Zeit der Sommerferien verloren, befürchten die Elternvertreterinnen und -vertreter völlig zu Recht. Die Prüfung eines Mietvertrages sei eine Angelegenheit von wenigen Stunden, nicht von Monaten.