Kampf gegen Mülldeponie

26. September 2015

Die Eigentümer einer bestehenden Kies- und Schottergrube wollen auf einer Fläche von einer Million Quadratmeter eine Deponie für Erdaushub- und Baurestmassen errichten. Das Projekt nennt sich Marchfeldkogel und soll letztlich als Naherholungsgebiet mit einem bis zu 40 Meter hohen Hügel gestaltet werden. Die massive LKW-Lärm- und Feinstaubbelastung in der Region hat nun dazu geführt, dass sich eine Bürgerinitiative formierte. Diese befürchtet zudem, dass es wegen der dort gelagerten Baurestmassen zu massiven Umwelt- und Gesundheitsschäden kommen könnte.

Die Betreiber der Anlage dementieren dies: Alle Auflagen würden erfüllt, es bestehe keine Gefahr für die Bevölkerung und zudem sei die Anlage eine Bereicherung für die Gemeinde.

Mit Volksanwalt Dr. Fichtenbauer, einem Vertreter der Bürgerinitiative und dessen Anwalt diskutierte der Leiter der Abteilung Umwelt- und Energierecht vom Amt der NÖ Landesregierung.

Der Anwalt der Bürgerinitiative hielt fest, dass es sich um ein Feinstaubsanierungsgebiet handle. Mit der Mehrbelastung von über 50 Tonnen Feinstaub im Jahr werde man die Jahresgrenze um ein Vielfaches überschreiten. Ebenso sei das Grundwasser bereits jetzt gefährdet: Man liege teilweise 30-fach über dem Normwert.

Der Abteilungsleiter berichtete, dass man auf die Einhaltung der Auflagen achte. Ebenso seien Auflagen zum Schutz des Grundwassers erteilt worden. Die Feinstaubbelastung sei aber ein wichtiger Faktor und Gegenstand aktueller Erhebungen. Mehrere Gutachten zu Grundwasser- und Feinstaubbelastungen seien bereits angefordert worden. Das Ergebnis der Endbeurteilung stehe noch aus.

Volksanwalt Fichtenbauer sieht zwei äußerst bedenkliche Komponenten in diesem Fall: Zum einen die massive Gesundheits- und Staubbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung und zum anderen die Vorgangsweise der Gemeinde. So hatte der frühere Bürgermeister bei der Errichtung des Vertrages zwischen Bauträger und Gemeinde eingewilligt, dass im gesamten Behördenverfahren keinerlei Einwendungen gegen das Projekt seitens der Gemeinde erhoben würden. „In dem anhängigen UVP-Verfahren muss sorgfältig vorgegangen werden, um die Interessen der Bevölkerung zu schützen. Diese Sorgfalt hat der ehemalige Bürgermeister und Gemeinderat gröblichst vermissen lassen“, so Volksanwalt Fichtenbauer.

 

Bundesheer im Flüchtlingseinsatz

Seit Ankunft der Flüchtlinge ist die Polizei besonders gefordert. Volksanwalt Fichtenbauer, der für das Bundesministerium für Inneres und damit für Asylangelegenheiten zuständig ist, sieht die Zeitspanne noch zu kurz, um bereits jetzt schon von Missständen im Bereich der zuständigen Asylbehörden sprechen zu können. Faktum ist jedoch, dass die Anzahl der Asylanträge in die Höhe geschnellt und damit auch die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft über die lange Verfahrensdauer gestiegen sind. Von Jahresbeginn weg bis Ende Juli 2015 sind bereits 37.000 Asylanträge gestellt worden, bis Jahresende rechnet das Innenministerium mit 80.000 Anträgen. Diese enorme Anzahl von Verfahren wird nur mit zusätzlichem Personal zu bewältigen sein.

Ein größeres Problem sei derzeit die adäquate Versorgung der Flüchtlinge. Die freiwilligen Helfer, die in ihrer Freizeit ohne Bezahlung mithelfen, stehen nur eine gewisse Zeit zur Verfügung, da sie wieder ins Berufsleben zurückkehren müssen.

Somit wurde das Bundesheer zu Hilfe gerufen, welches mit bis zu 2.200 Soldatinnen und Soldaten anrücken wird. Doch das Bundesheer, so der Volksanwalt, sei in seinen Fähigkeiten in den letzten Jahren bis Jahrzehnten finanziell ausgehungert worden. Zwar sei der Einsatz an sich für das Heer kein großes Problem, jedoch zeigen sich massive Mängel in der Ausrüstung. Junge Soldaten müssten etwa auf einfachen Holzpaletten schlafen, wie ein der Volksanwaltschaft übermitteltes Foto zeigte. Tatkräftige Hilfe kann aber nur dann erwartet werden, wenn auch für die Helferinnen und Helfer eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht.

Ebenso trifft dies auf die militärmedizinische Komponente des Heeres zu. Der Verteidigungsminister stellte kürzlich in den Medien die Errichtung eines Feldspitals in Syrien in Aussicht. Das Bundesheer könne jedoch kein Feldspital zur Verfügung stellen, da weder materiell noch personell genügend Ressourcen vorhanden seien, so Volksanwalt Fichtenbauer. Das Heer sei die „sicherheitspolitische Polizze“ des Landes. Doch die Fähigkeit, jederzeit Schutz und Hilfe für die Bevölkerung zu geben, sei mit den heutigen Mitteln, die dem Bundesheer zur Verfügung stehen, nicht mehr möglich.